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Sitzung des Gemeindewahlausschusses am 12. Juni

Am Mittwoch, den 12. Juni 2024, 19 Uhr fand die öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses statt. Hierbei wurden die Ergebnisse der Kommunalwahlen im Wahlgebiet Wiesloch ermittelt und festgestellt.

Bekanntmachung der Wahlergebnisse Gemeinderat und Ortschaftsräte (140,5 KB)
(veröffentlicht auf der Seite öffentliche Bekanntmachungen)


Beantragung von Briefwahlunterlagen


Wahlaufruf von Bürgermeister Ludwig Sauer

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
am Sonntag, den 9. Juni 2024, sind Sie aufgerufen, Ihre Stimme zur Wahl des Europäischen Parlaments, des Kreistags und des Gemeinderats abzugeben. Außerdem werden in Schatthausen und Baiertal zusätzlich die Ortschaftsräte gewählt.
Unser Grundgesetz feiert ganz aktuell das 75. Jubiläum seiner Verkündung.
Es ist aktueller und wichtiger denn je, um unsere freiheitliche Demokratie zu sichern. Gerade in diesem Zusammenhang lohnt sich ein Blick in dieses wichtige Werk, regelt es doch so viele Rechte, die wir manchmal als selbstverständlich erachten. So regelt Artikel 20 die Verfassungsgrundsätze und besagt unter anderem, dass unser Land ein demokratischer und sozialer Bundesstaat ist und alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht. Das Wahlrecht, in Artikel 38 festgelegt, garantiert eben diese Staatsgewalt durch Wahlen der Abgeordneten des Deutschen Bundestages in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl. Die fünf Wahlrechtsgrundsätze gelten aber nicht nur für die Bundestagswahl, sondern ebenso bei allen anderen Parlamentswahlen in Deutschland. Die Wahlen sind Ausdruck unserer repräsentativen parlamentarischen Demokratie und das wichtigste Mittel zur Sicherung dieser. Gehen wir also mit dieser Macht, unserer Staatgewalt gewissenhaft um und nutzen diese auch. 
Die Europawahl ist essenziell. Ein starkes Europa muss rechtsstaatlich, demokratisch und sozial bleiben. Bestimmen Sie deswegen die Zusammensetzung des Europäischen Parlamentes selbst, nur so lassen sich die großen Themen der Zukunft gemeinsam angehen, in einem einigen Europa, das eine feste Größe im Weltgeschehen ist.

Dankenswerterweise bewerben sich viele Mitbürgerinnen und Mitbürger um ein Mandat in den kommunalen Gremien. Bei der Kommunalwahl haben Sie als Wählerinnen und Wähler daher eine große Auswahl zwischen Personen und deren kommunalpolitischen Vorstellungen und Zielen.

Ich bin fest der Überzeugung, dass gute Kommunalpolitik nur dann gemacht werden kann, wenn sie von einer breiten Mehrheit aus der Bevölkerung getragen wird. Deshalb bitte ich Sie, zur Wahl zu gehen. Bitte nehmen Sie Ihr Wahlrecht wahr und gestalten Sie die Zukunft unserer Stadt mit.
Die Wahllokale sind am Sonntag, den 9. Juni in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr für Ihre Stimmabgabe geöffnet. Gleichzeitig weise ich auch auf die Möglichkeit der Briefwahl hin.
Auf der Homepage der Stadt Wiesloch sind direkt auf der Startseite alle wichtigen Informationen für Sie zusammengefasst.
 
Ausdrücklich bedanken möchte ich mich bei allen Kolleginnen und Kollegen, die diese Wahl vorbereitet haben und bei allen Helferinnen und Helfern, die am Wahltag selbst und dem folgenden Tag bei der Auszählung der Stimmen den wichtigen Wahldienst ausüben.
Ich ermuntere und bitte Sie alle: Gehen Sie zur Wahl.


Briefwahlunterlagen noch nicht erhalten? Schnell handeln!

Pressemitteilung der Landeswahlleiterin:
„Wer seine beantragten Briefwahlunterlagen noch nicht erhalten hat oder wem das Hochwasser zuhause seine Briefwahlunterlagen unbrauchbar gemacht hat, sollte jetzt schnell sein und auf die zuständige Gemeinde-behörde zugehen!“, appelliert wenige Tage vor der Europawahl und den Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 Landeswahlleiterin Cornelia Nesch an alle derart betroffenen Wahlberechtigten. „Dort können Ersatzunterlagen ausgestellt werden, aber nur bis Samstag, 12 Uhr. Die Rathäuser haben hierzu extra geöffnet. Wer dies nicht macht und die zuerst beantragten Briefwahlunterlagen treffen wirklich nicht mehr rechtzeitig ein, kann an den Wahlen nicht teilnehmen, auch nicht am Sonntag im Wahllokal bei der Urnenwahl.“
Wer Briefwahlunterlagen beantragt hat, kann nur mit dem erhaltenen Wahlschein an der Wahl teilnehmen – entweder per Briefwahl oder gegen Vorlage des erhaltenen Wahlscheins im Wahllokal am Wahlsonntag. Wem die Briefwahlunterlagen und damit auch der Wahlschein noch nicht zugegangen ist und sich dies nicht mit den üblichen Postlaufzeiten erklären lässt, sollte sich daher umgehend mit seiner Wohnortgemeinde in Verbindung setzen. Ihm können dann noch bis Samstag, 8. Juni 2024, 12 Uhr, Ersatzunterlagen ausgestellt werden. Da die Zeit für einen erneuten Postversand für die Hin- und Rücksendung der neuen Unterlagen mittlerweile nicht mehr ausreicht, sind alle betroffenen Personen aufgerufen, persönlich bei ihrer Gemeinde vorzusprechen. Dann kann auch gleich an Ort und Stelle gewählt werden. Es kann auch eine dritte Person schriftlich mit der Abholung bevollmächtigt werden, wobei die Vollmacht zusätzlich die Versicherung enthalten muss, dass die Briefwahlunterlagen nicht zugegangen sind. Danach gibt es für den genannten Personenkreis keine Möglichkeit mehr, die Unterlagen zu erhalten. Sollten die zuerst beantragten Briefwahlunterlagen dann doch noch beim Wahlberechtigen eingehen, kann mit diesen selbstverständlich nicht nochmal gewählt werden. Sie werden im Zeitpunkt der Herausgabe von Ersatzunterlagen von der Gemeinde als ungültig erklärt, so dass Missbrauch verhindert wird.
Wer bisher noch keinen Briefwahlantrag gestellt hat, kann dies noch bis Freitag, 7. Juni 2024, 18:00 Uhr bei der zuständigen Gemeindebehörde nachholen. Auch in diesen Fällen gilt, dass der Antrag zum jetzigen Zeitpunkt persönlich oder durch einen Bevollmächtigten gestellt werden sollte. Die Wahlunterlagen können dann gleich mitgenommen bzw. direkt vor Ort gewählt werden. Für den Postversand würde die Zeit zu knapp werden.
In besonderen Ausnahmefällen (§ 26 Absatz 4 Satz 2 in Verbindung mit § 24 Absatz 2 der Europawahlordnung, § 10 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 9 Absatz 2 der Kommunalwahlordnung) können noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, Briefwahlunterlagen beantragt werden. Dies gilt auch, wenn der Wahlberechtigte plötzlich erkrankt und dies nachweist. Soll ein Dritter die Briefwahlunterlagen beantragen oder abholen, muss dieser eine schriftliche Vollmacht des Erkrankten vorlegen.
Wer noch durch Briefwahl wählt, hat selbst dafür zu sorgen, dass der Wahlbrief rechtzeitig, also bis spätestens 18:00 Uhr am Wahlsonntag, bei der zuständigen Stelle eingeht. Damit dies sichergestellt ist, sollten die Wahlbriefe am besten direkt bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Adresse abgegeben oder eingeworfen werden. Die Übergabe am Wahltag in einem normalen Wahllokal ist dagegen nicht möglich. Alle am Wahltag nach 18:00 Uhr eintreffenden Wahlbriefe dürfen bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden.


Pressemitteilung des Innenministeriums BW

Informationen zu den Kommunalwahlen am 9. Juni 2024
Innenminister Thomas Strobl: „Bei den Kommunalwahlen am nächsten Sonntag werden die politischen Weichen für die kommenden fünf Jahre in den baden-württembergischen Kommunen gestellt“
Pressemitteilung (176,2 KB)


Europawahl: Repräsentative Wahlstatistik

Repräsentative Wahlstatistik bei der Europawahl 2024 im Wahlbezirk 001-06 Maria-Sibylla-Merian-Grundschule sowie im Briefwahlbezirk 900-01, Rathaus (dem die Wahlbezirke 001-01 Gerbersruhschule und 001-02 zfp, Psychiatrisches Zentrum Nordbaden zugeordnet sind)

Bei der Wahl zum Europäischen Parlament – Europawahl – am 09.06.2024 sollen repräsentative Sonderauszählungen über die Wahlbeteiligung und Stimmabgabe nach Geschlecht und Altersgruppen der Wahlberechtigten erstellt werden. Sie sollen Aufschluss über das Wahlverhalten verschiedener Alters- und Bevölkerungsgruppen geben. Rechtsgrundlage hierfür ist das Wahlstatistikgesetz.

Im Wahlbezirk 001-06 und im Briefwahlbezirk 900-01 sollen solche repräsentative Sonderauszählungen durchgeführt werden.

Die Auswahl dieser Wahlbezirke erfolgte durch den Bundeswahlleiter in Zusammenarbeit mit den Landeswahlleitern und den Statistischen Landesämtern durch eine mathematische Zufallsstichprobe. Der für diese besondere Auswertung verwendete Stimmzettel enthält lediglich einen Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht und sechs Altersgruppen. Wie bei jedem Stimmzettel sind keine personenbezogenen Daten wie Name, Anschrift oder Geburtsdatum enthalten. Wahlgeheimnis und Datenschutz sind somit gewährleistet. Zur Ermittlung der Wahlbeteiligung werden die Wahlberechtigten und Wählerinnen und Wähler aus dem Wählerverzeichnis ausschließlich nach Geschlecht und zehn Altersgruppen ausgewertet.

Die Daten aus der repräsentativen Wahlstatistik werden von den Statistischen Landesämtern und vom Statistischen Bundesamt ausgewertet. Die Ergebnisse früherer Europawahlen stehen im Internetangebot des Bundeswahlleiters kostenlos als Download zur Verfügung (www.bundeswahlleiterin.de).


Schatthausen: Änderung des Wahllokals

Das bisherige Wahllokal in der Mehrzweckhalle Schatthausen wird zur kommenden Europa- und Kommunalwahl am 09.06.2024 wieder in die Pausenhalle der Grundschule Schatthausen, Ortsstr. 6 verlegt. 
Auf der Wahlbenachrichtigung ist der Wahlbezirk sowie das Wahllokal ersichtlich. Das Straßenverzeichnis mit den zugeteilten Wahlbezirken kann auf dieser Seite abgerufen werden.


Versand von Briefwahlunterlagen beginnt

Ab dem 13.05.2024 kann das Wahlamt Wiesloch die Briefwahlunterlagen versenden. Auch eine persönliche Beantragung der Briefwahlunterlagen ist in der Zeit von Montag bis Freitag, 08:00 bis 12:30 Uhr sowie Mittwochnachmittag von 14:00 bis 18:00 Uhr in Zimmer 215 möglich. Eine Terminvereinbarung ist hierfür nicht erforderlich.


Einsicht in das Wählerverzeichnis

Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und für die Wahl des Gemeinderats, der Ortschaftsräte in Baiertal und Schatthausen, des Kreistags sowie über die Erteilung von Wahlscheinen für diese Wahlen am 09.06.2024.
Bekanntmachungstext (206,8 KB)


Kreistagswahl: Alle Infos

Infos zur Kreistagswahl finden Sie auf der Internetseite des Rhein-Neckar-Kreises:
www.rhein-neckar-kreis.de/kreistagswahl


Europawahl: Infos der Landeswahlleiterin

Europawahl am 9. Juni 2024: 34 Parteien und politische Vereinigungen zur Europawahl zugelassen.
Pressemitteilung der Landeswahlleiterin (161,4 KB)
Muster-Stimmzettel (70,6 KB)


Kommunalwahl: Bekanntmachung der Wahlvorschläge

Öffentliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge
Bekanntmachungstext (405,6 KB)


Wahlbenachrichtigungen werden verschickt

Das Wahlamt der Stadt Wiesloch weist darauf hin, dass sämtliche Wahlbenachrichtigungen in Briefform voraussichtlich ab dem 18.04.2024 verschickt werden und spätestens bis zum 19.05.2024 zugestellt sein müssen. Der Wahlschein sowie die dazugehörigen Briefwahlunterlagen können voraussichtlich frühestens ab dem 13.05.2024 ausgehändigt bzw. per Post zugesandt werden.
 
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, obwohl eine Wahlberechtigung vorliegt, sollte sich entweder telefonisch 06222/84-4602 oder per E-Mail buergerbuero@wiesloch.de mit dem Wahlamt in Verbindung setzen.


Wahllokalfinder - Straßenverzeichnis

Mit dem Wahllokalfinder entnehmen Sie schnell und einfach alle Informationen zu Ihrem Wahllokal. Geben Sie einfach Ihre Straße ein, sodann wird Ihnen Ihr Wahllokal sowie der dazugehörige Wahlraum angezeigt.


Europawahl: Schablonen für Sehbehinderte und Blinde

Zur Wahl der Abgeordneten des 10. Europäischen Parlaments in der Bundesrepublik Deutschland am 9. Juni 2024 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen.
Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man wegen schlechten Sehens die Wahlunterlagen selbst nicht lesen kann?
Für die Wahl zum Europäischen Parlament am 9. Juni 2024 haben blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte die Möglichkeit zur barrierefreien Teilhabe. Dazu werden von den Blinden- und Sehbehindertenverbänden kostenfrei eine spezielle Stimmzettelschablone und eine vorgelesene Beschreibung des vollständigen Stimmzettelinhalts als aufgesprochene CD-Version zur Verfügung gestellt. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht.

Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie eine Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122 (Festnetznummer Deutsche Telekom).


Ab Ende April 2024 besteht auch die Möglichkeit, vom Deutschen Blinden- und Seh-behindertenverband e.V. Informationen zu den Stimmzettelinhalten barrierefrei im Internet unter https://www.dbsv.org/wahlen sowie telefonisch unter 0800 00 09 67 10 (gebührenfrei) zu erhalten.
 


Kommunalwahl: Sitzung des Gemeindewahlausschusses

Zur öffentlichen Sitzung des Gemeindewahlausschusses am Dienstag, 2. April 2024, um 18:30 Uhr, im Bürgersaal des Alten Rathauses, Marktstraße 15, 69168 Wiesloch sind alle Interessierten herzlich willkommen.

Auf der Tagesordnung stehen:
  1. Hinweis der Vorsitzenden an die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses auf ihre Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit. 
  2. Prüfung der eingegangenen Wahlvorschläge zu den o.g. Wahlen und Beschlussfassung über Zulassung und Zurückweisung der Wahlvorschläge. 
  3. Festlegung der Reihenfolge der Wahlvorschläge und eventuell notwendige Losentscheidung. 
  4. Einsatz von automatisierter Datenverarbeitung im Fachverfahren Wahlmanager bei der Ermittlung des Wahlergebnisses. 
  5. Reihenfolge der Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse der Kommunalwahlen. 
  6. Beschlussfassung über die Unterbrechung der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses und Verlegung zentral in Räume des Rathauses der Stadt Wiesloch.
  7. Abstimmung der Ortsangaben 
  8. Verschiedenes

Kommunalwahl: Einreichung von Wahlvorschlägen

Am 9. Juni 2024 finden die Kommunalwahlen (Kreistag, Gemeinderat, Ortschaftsräte) und die Europawahlen statt.
 
In Wiesloch wird u.a. der Gemeinderat und der Ortschaftsrat Baiertal und Schatthausen gewählt. Das Wahlamt Wiesloch hat am Donnerstag, den 22.02.2024 die Wahl auf der Homepage der Stadt Wiesloch öffentlich bekannt gemacht. Ab heute, Freitag, 23.02.2024, können bei der Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Bürgermeisteramt Wiesloch, Frau Gärtner, Marktstr. 13, 69168 Wiesloch die Wahlvorschläge der Parteien und Wählervereinigungen schriftlich eingereicht werden. Die Wahlvorschläge müssen spätestens am 28. März 2024 um 18 Uhr vorliegen.
 
Gemeinderat und Ortschaftsrat werden alle fünf Jahre gewählt. Wahlberechtigt und wählbar sind alle Deutschen sowie Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monate in Wiesloch bzw. in der jeweiligen Ortschaft wohnen.


Kommunalwahl: Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats und des Ortschaftsrats am 9. Juni 2024.
Bekanntmachungstext (172,1 KB)


Kommunalwahl: Linktipps


Europawahl: Eintragung in das Wählerverzeichnis

Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Unionsbürger*innen sowie Deutsche im Ausland finden Sie unter folgenden Link:
Informationen für Wählende - Die Bundeswahlleiterin


Europawahl: Linktipps


Wahlergebnisse vergangener Jahre:

Oberbürgermeisterwahl 2023

Endgültiges Wahlergebnis
(Beim Aufruf der Anzeige der Wahlergebnisse werden Sie auf die Seiten unseres technischen Dienstleisters für die Wahldurchführung weitergeleitet.)

Dirk Elkemann mit Sohn Max und Lebensgefährtin Lena Keller sowie Bürgermeister Ludwig Sauer.
Dirk Elkemann mit Sohn Max und Lebensgefährtin Lena Keller sowie Bürgermeister Ludwig Sauer.

Herzlichen Glückwunsch an Dirk Elkemann zur Wiederwahl zum Oberbürgermeister von Wiesloch.
Das vorläufige Ergebnis steht fest: Dirk Elkemann wurde mit 87,70 % gewählt. Die Wahlbeteiligung lag bei 19,28 %. 

Die Stadt Wiesloch bedankt sich sehr herzlich bei allen 120  Wahlhelferinnen und Walhelfern, die an diesem Tag aktiv waren. 


Bundestagswahl 2021

Die vorläufigen Endergebnisse der Bundestagswahl am 26.09.2021 für den Wahlkreis 277 können Sie auf der Seite Wahlergebnisse. einsehen.
Hinweis: Beim Aufruf der Anzeige der Wahlergebnisse werden Sie auf die Seiten unseres technischen Dienstleisters für die Wahldurchführung weitergeleitet.

Vorläuftige Wahlergebnisse des Landes:
Nach Parteien
Nach Kandidaten


Landtagswahl 2021

Vorläufige Endergebnisse der Landtagswahl am 14.03.2021.
Wahlergebnisse Wahlbezirk 37 Wiesloch
Wahlergebnisse Rhein-Neckar-Kreis
(Beim Aufruf der Anzeige der Wahlergebnisse werden Sie auf die Seiten unseres technischen Dienstleisters für die Wahldurchführung weitergeleitet.)


Kommunal- und Europawahlen 2019

Gemeinderatswahl:
  • Gewählt wurden:
    Grüne: Susanne Merkel-Grau, Katharina Ebbecke, Dr. Gerhard Veits, Marion Schmidt, Ayfer Celik, Andreas Hecker, Gabriela Lachenauer, Luisa Ueltzhöffer
    CDU: Michael Wanner, Markus Grimm, Jutta Hilswicht, Werner Philipp, Barbara Dortants
    FWW: Dr. Fritz Zeier, Helmut Pfeifer, Michael Schindler, Monika Rausch-Förster, Jochen Filsinger
    SPD: Richard Ziehensack, Jan-Peter Oppenheimer, Klaus Rothenhöfer, Prof. Gert Weisskirchen
    WGF: Stefan Seewöster, Orhan Bekyigit
    AWL: Norbert Heneka
    FDP: Prof. Dr. Thorsten Krings
  • Ergebnis nach Parteien und Bewerber/-innen
  • Ergebnis nach Wahlbezirken
Ortschaftsratswahl Baiertal:
Ortschaftsratswahl Schatthausen:

Bundestagswahlen 2017

Am 24. September 2017 fanden die Bundestagswahlen statt. Hier finden Sie die Wieslocher Wahlergebnisse:

Landtagswahl 2016

Am 13. März 2016 fand die Wahl zum 16. Landtag von Baden-Württemberg statt.
Vorläufige Wahlergebnisse in Wiesloch:
Weitere Wahlergebnisse:

Oberbürgermeisterwahlen, 2015

Am 4. Oktober wählten die Wieslocher Bürgerinnen und Bürger Herrn Dirk Elkemann zum neuen Oberbürgermeister der Stadt Wiesloch. Er erhielt 54,47 % der Stimmen. Dr. Kai Schmidt-Eisenlohr erhielt 45,44 % der Stimmen. 19.892 Bürgerinnen und Bürger waren wahlberechtigt, die Wahlbeteiligung lag bei 45,88 %. Herr Elkemann wird am 01.01.2016 sein Amt antreten. Die Verabschiedung des amtierenden Oberbürgermeisters Franz Schaidhammer und die offizielle Amtseinführung von Dirk Elkemann findet im Rahmen des Neujahrsempfangs am 10. Januar 2016 statt.


Kommunal- und Europawahlen, 2014

Bundestagswahl, 2013

Ein Wieslocher im Bundestag
Die Stadtverwaltung gratuliert dem amtierenden Stadtrat Prof. Dr. Lars Castellucci zur Wahl in den Deutschen Bundestag.

Weitere Informationen


Volksabstimmung S 21

Volksabstimmung S 21-Kündigungsgesetz, 2011


Landtagswahl 2011

Kommunal- und Europawahl 2009

Bundestagswahl 2009

Oberbürgermeisterwahl, 2008


Kontakt

Frau Gulino, Wahlamt, Fachbereich 3
Rathaus, Zimmer 212 a, Erdgeschoss
Telefon: 06222 84-4301, Telefax: 06222 84-4309
E-Mail: l.gulino@wiesloch.de