Wahlen zum Jugendgemeinderat

Grafik zur Kandidatensuche.

Die nächsten Wahlen zum Jugendgemeinderat der Stadt Wiesloch finden im November 2024 statt. Wer möchte kandidieren?

Kandidieren können alle jungen Menschen zwischen 14 und 22 Jahren, die in Wiesloch oder den Ortsteilen wohnen, oder hier eine Schule besuchen oder eine Ausbildung machen und bereit sind, sich mit Interesse und Engagement für Jugendthemen in Wiesloch einzusetzen. Die Amtszeit im Jugendgemeinderat beträgt 3 Jahre. Staatsangehörigkeit und Schulzugehörigkeit spielen bei der Zugehörigkeit und Kandidatur zum Jugendgemeinderat keine Rolle.
 
Die Mitgliedschaft im Jugendgemeinderat bietet jungen Menschen vielfältige Möglichkeiten an demokratischen Entscheidungen mitzuwirken, sich in das Leben in der Stadt Wiesloch einzubringen, Erfahrungen zu sammeln und die eigene Persönlichkeit zu stärken. Eine Bescheinigung der ehrenamtlichen Tätigkeit im Jugendgemeinderat etwa zur Beilage zu Bewerbungen, ist jederzeit möglich. 


Bewerbungen sind bis zum 15.10.2024 möglich.

Bewerbungsformular und Kontaktmöglichkeiten siehe Seite Jugendgemeinderat.