Steingötter-Greiff-Stiftung
In ihrer Satzung gibt die Stiftung klare Strukturen und Regelungen vor. Eine Unterstützung aus Stiftungsgeldern soll Wieslocher Bürgerinnen und Bürger, welche in Not geraten sind, einmalig helfen.
In Not geratene Bürgerinnen und Bürger der Stadt Wiesloch können einen Antrag auf Unterstützung über die Steingötter-Greiff-Stiftung bei der Stadt Wiesloch einreichen. Zu diesem Antrag sind dann weitere Unterlagen (Kontoauszüge der letzten 2 Monate, Einkommensnachweise aller Art, Mietvertrag) mit einzureichen, um eine Bedürftigkeit prüfen und ggf. feststellen zu können.
Zuwendungsantrag
Die Stiftung geht auf eine Initiative des Inhabers der Vereinigten Leder- und Schuhfabrik GmbH Wiesloch zurück, welcher der Stadt im Jahr 1929 einen Betrag von 10.000 DM in 5 % Reichsanleihe als Steingötter-Greiff-Stiftung zur Verfügung gestellt hat. In den folgenden Jahren wurde das Stiftungsvermögen durch Schenkungen und Vermächtnisse sowie weitere Zuwendungen aus dem Familienkreis vergrößert.
Bürgerinnen und Bürger können die Stiftung jederzeit durch Zuspenden unterstützen, ohne konkrete Namensnennung, damit mit diesem Geld generell bedürftige Personen in Wiesloch unterstützt werden können.
Spenden
Spenden können gerne mit dem Vermerk: "Steingötter-Greiff-Stiftung, Spende für bedürftige Personen" an eines der Konten der Stadt Wiesloch überwiesen werden:
- Sparkasse Heidelberg
IBAN-Nummer: DE84 6725 0020 0050 0072 35 - Volksbank Kraichgau
IBAN-Nummer: DE71 6729 2200 0000 0337 07