Herzlich Willkommen beim Bürgerbüro der Stadt Wiesloch. Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen, den Link zur online-Terminvergabe und weitere Service-Angebote. Über die einheitliche Behördennummer 115 ist auch das Bürgerbüro der Stadtverwaltung Wiesloch erreichbar.
Am Freitag, 27.12.2024, bleiben alle städtischen Dienststellen geschlossen, einschließlich der Ortsverwaltungen Baiertal und Schatthausen und der Stadtwerke Wiesloch. Das Wahlamt der Stadt Wiesloch ist am 27.12., von 8 bis 12.30 Uhr besetzt. Insbesondere zur Ausstellung von Wählbarkeitsbescheinigungen bzw. Wahlrechtsbescheinigungen für Unterstützungsunterschriften zur Vorbereitung auf die Bundestagswahl 2025. Bitte vor einer Vorsprache telefonisch unter der 06222/84-4301 melden. Zusatzinformationen der Ortsverwaltungen: Die Ortsverwaltung Baiertal ist am Montag, 23.12.2024, nicht besetzt. Die Ortsverwaltung Schatthausen ist am Montag, 23.12.2024, lediglich von 08:00 bis 12:00 Uhr telefonisch (06222 / 84-4332) erreichbar, am Nachmittag ist die Ortsverwaltung nicht besetzt. Am 30.12.2024 bleibt die Ortsverwaltung Schatthausen geschlossen.
Das Bürgerbüro der Stadt Wiesloch bietet den Bürger*Innen die Möglichkeit, Termine online im neuen Buchungssystem „Terminland“ zu vereinbaren. Bitte beachten Sie, dass online Termine lediglich für das Bürgerbüro vergeben werden können.
Termine für die Ortsverwaltungen Baiertal und Schatthausen müssen direkt dort vereinbart werden.
Sofern Sie von der Online-Terminvereinbarung keinen Gebrauch machen möchten oder Ihre gewünschte Dienstleistung nicht aufgezeigt wird, wenden Sie sich bitte telefonisch 06222 84 4444 oder per E-Mail buergerbuero@wiesloch.de an das Bürgerbüro um einen Termin zu vereinbaren.
Hierfür verwenden wir den Dienst „Terminland“ der Schulz & Löw Consulting GmbH, Kreuzberger Ring 44a, 65205 Wiesbaden. Der Anbieter verarbeitet in unserem Auftrag folgende Daten:
- Vorname - Name - Telefonnummer und E-Mail-Adresse für Rückfragen - Termindaten (Datum, Uhrzeit, Art und Anzahl der Dienstleistung)
Ihre Daten werden ausschließlich für die Terminvereinbarung genutzt und nach dem Termin gelöscht. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 e) EU-DSGVO in Verbindung mit § 4 LDSG DS-GVO.
Personalausweis
Personalausweis / vorläufiger Personalausweis
1. grundsätzlich vorzulegen sind:
bisheriger Personalausweis oder Reisepass, alter Kinderausweis oder Kinderreisepass,
ein aktuelles, biometrisches und kontrastreiches Passfoto,
persönliches Erscheinen für alle Antragsteller
in bestimmten Fällen: Geburts- wenn verheiratet: Heiratsurkunde (siehe Ziffern 2 bis 4)
2. bei erstmaliger Ausstellung eines Personalausweises durch die Stadt Wiesloch:
Geburtsurkunde, wenn verheiratet: Heiratsurkunde,
bei Urkunden in nicht deutscher Sprache zusätzlich: beglaubigte Übersetzung nach ISO-Norm,
bei Namensänderungen zusätzlich: amtliche Bescheinigung über Namensänderung,
bei Einbürgerung zusätzlich: Einbürgerungsurkunde,
bei Spätaussiedlern zusätzlich: Bundesvertriebenenausweis oder Staatsangehörigkeitsausweis sowie Registrierschein und Namenserklärung
3. bei Diebstahl / Verlust des Personalausweises:
Geburtsurkunde, wenn verheiratet: Heiratsurkunde,
zusätzlich: Diebstahlsanzeige der Polizeibehörde (unter Umständen auch ausländische Anzeige, sofern Diebstahl im Ausland geschah und dort angezeigt wurde),
bei Verlust des Personalausweises wird im Bürgerbüro eine Verlustanzeige aufgenommen
Ihr Personalausweis wird gesperrt wenn die Online-Ausweisfunktion eingeschalten ist
4. bei Personalausweisen für Kinder unter dem 16. Lebensjahr zusätzlich:
Zustimmungserklärung beider Elternteile (mit Unterschrift, formlos oder Vordruck des Bürgerbüros) ,
Ausweise oder Pässe der Eltern für einen Unterschriftsvergleich,
bei alleinigem Sorgerecht: Sorgerechtsbeschluss oder aktuelle Negativerklärung,
gegebenenfalls Geburtsurkunde, falls bisheriger Ausweis nicht in Wiesloch ausgestellt wurde
5. bei erstmaliger Eintragung eines Doktortitels bei der Stadt Wiesloch zusätzlich:
ist das Original der Urkunde über den verliehenen Titel vorzulegen,
gegebenenfalls auch Geburts-, wenn verheiratet: Heiratsurkunde, falls bisheriger Ausweis nicht in Wiesloch ausgestellt wurde
Gebühren und Bearbeitungszeit:
Personalausweis bei Antragsteller unter 24 Jahren:
Gebühr: 22,80 Euro,
Gültigkeit: bis zum 24. Lebensjahr: 6 Jahre,
Ausstellungszeitraum: circa 3 bis 4 Wochen
Personalausweis bei Antragsteller ab 24 Jahren:
Gebühr: 37,00 Euro
Gültigkeit: 10 Jahre,
Ausstellungszeitraum: circa 3 bis 4 Wochen
Vorläufiger Personalausweis:
Gebühr: 10,00 Euro,
Gültigkeit: bis maximal 3 Monate,
sofortige Ausstellung,
Ausstellung nur in Verbindung mit gleichzeitiger Antragstellung für endgültigen Personalausweis möglich
Weitere Gebührenregelung:
Nachträgliches Einschalten- oder Entsperren der Online-Ausweisfunktion: gebürenfrei
ein aktuelles, kontrastreiches und biometrisches Passfoto,
persönliches Erscheinen für alle Antragsteller
Personalausweis oder Reisepass, alter Kinderausweis oder Kinderreisepass
in bestimmten Fällen: Geburts-, wenn verheiratet: Heiratsurkunde - siehe Ziffern 2 bis 4!
2. bei erstmaliger Ausstellung eines Passes durch die Stadt Wiesloch und wenn noch kein Personalausweis von Wiesloch ausgestellt wurde:
Geburtsurkunde, wenn verheiratet: Heiratsurkunde,
bei Urkunden in nicht deutscher Sprache zusätzlich: beglaubigte Übersetzung,
bei Urkunden in nicht lateinischen Schriftzeichen zusätzlich: beglaubigte Übersetzung nach ISO-Norm,
bei Namensänderung zusätzlich: amtliche Bescheinigung über Namensänderung,
bei Einbürgerung zusätzlich: Einbürgerungsurkunde,
bei Spätaussiedlern zusätzlich: Bundesvertriebenenausweis oder Staatsangehörigkeitsausweis sowie Registrierschein und Namenserklärung
3. bei Diebstahl / Verlust des Reisepasses:
Personalausweis, sofern von Wiesloch ausgestellt,
wenn Personalausweis nicht von Wiesloch ausgestellt, dann zusätzlich Geburts-, wenn verheiratet: Heiratsurkunde,
zusätzlich Diebstahlsanzeige der Polizeibehörde (unter Umständen auch ausländische Anzeige, sofern Diebstahl im Ausland geschah und dort angezeigt wurde),
bei Verlust des Reisepasses wird im Bürgerbüro eine Verlustanzeige aufgenommen
4. bei Reisepässen für Personen unter 18 Jahren zusätzlich:
Zustimmung beider Elternteile (schriftlich mit Unterschrift, formlos oder Vordruck des Bürgerbüros) sowie Ausweise oder Pässe der Eltern für einen Unterschriftsvergleich; bei alleinigem Sorgerecht: Sorgerechtsbeschluss oder aktuelle Negativerklärung,
gegebenenfalls Geburtsurkunde, falls bisheriger Ausweis oder Pass nicht in Wiesloch ausgestellt wurde
Gebühren und Bearbeitungszeit:
Reisepass bis 24. Lebensjahr:
Gebühr: 37,50 Euro,
Gültigkeit: 6 Jahre,
Ausstellungszeitraum: mindestens 6 bis 8 Wochen
Reisepass ab dem 24. Lebensjahr:
Gebühr: 70,00 Euro,
Gültigkeit: 10 Jahre,
Ausstellungszeitraum: mindestens 6 bis 8 Wochen
Expresspass bis zum 24. Lebensjahr:
Gebühr: 69,50 Euro,
Gültigkeit: 6 Jahre,
Ausstellungszeitraum: 3 Werktage
Expresspass ab dem 24. Lebensjahr:
Gebühr: 92,00 Euro,
Gültigkeit: 10 Jahre,
Ausstellungszeitraum: 3 Werktage
Vorläufiger Reisepass (altersunabhängig):
Gebühr: 26,00 Euro,
Gültigkeit: 1 Jahr,
sofortige Ausstellung
Ausstellung nur in Verbindung mit endgültigem Reisepass (59,00 Euro) möglich,
vorläufiger Reisepass wird bei Abholung des endgültigen Reisepasses eingezogen
Ein Reisepass unter 24 Jahren mit 48 Seiten kostet 59,50 Euro mit normaler Laufzeit und 91,50 Euro als Expressvariante.
Ein Reisepass über 24 Jahren mit 48 Seiten kostet 82,- Euro mit normaler Laufzeit und 114,- Euro als Expressvariante.