Herzlich Willkommen beim Ausländeramt der Stadt Wiesloch. Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen, den Link zur online-Terminvergabe und weitere Service-Angebote.
Am Freitag, 27.12.2024, bleiben alle städtischen Dienststellen geschlossen, einschließlich der Ortsverwaltungen Baiertal und Schatthausen und der Stadtwerke Wiesloch. Das Wahlamt der Stadt Wiesloch ist am 27.12., von 8 bis 12.30 Uhr besetzt. Insbesondere zur Ausstellung von Wählbarkeitsbescheinigungen bzw. Wahlrechtsbescheinigungen für Unterstützungsunterschriften zur Vorbereitung auf die Bundestagswahl 2025. Bitte vor einer Vorsprache telefonisch unter der 06222/84-4301 melden. Zusatzinformationen der Ortsverwaltungen: Die Ortsverwaltung Baiertal ist am Montag, 23.12.2024, nicht besetzt. Die Ortsverwaltung Schatthausen ist am Montag, 23.12.2024, lediglich von 08:00 bis 12:00 Uhr telefonisch (06222 / 84-4332) erreichbar, am Nachmittag ist die Ortsverwaltung nicht besetzt. Am 30.12.2024 bleibt die Ortsverwaltung Schatthausen geschlossen.
Das Ausländeramt der Stadt Wiesloch bietet den Kundinnen und Kunden die Möglichkeit, Termine online im neuen Buchungssystem „Terminland“ zu vereinbaren. Sofern Sie von der Online-Terminvereinbarung keinen Gebrauch machen möchten oder Ihre gewünschte Dienstleistung nicht aufgezeigt wird, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch 06222 84 4555 oder per E-Mail auslaenderamt@wiesloch.de an das Ausländeramt um einen Termin zu vereinbaren.
Hierfür verwenden wir den Dienst „Terminland“ der Schulz & Löw Consulting GmbH, Kreuzberger Ring 44a, 65205 Wiesbaden. Der Anbieter verarbeitet in unserem Auftrag folgende Daten: - Vorname - Name - Telefonnummer und E-Mail-Adresse für Rückfragen - Termindaten (Datum, Uhrzeit, Art und Anzahl der Dienstleistung) Ihre Daten werden ausschließlich für die Terminvereinbarung genutzt und 14 Tage nach dem Termin gelöscht. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 e) EU-DSGVO in Verbindung mit § 4 LDSG DS-GVO.
Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine (Інформація для українців)
Aktuelle Informationen zur Meldepflicht, Registrierung und Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) - Stand: 18.03.2022
Der Beschluss über einen Massenzustrom ist am 04.03.2022 in Kraft getreten.
Grundsätzlich benötigen ukrainische Geflüchtete drei Monaten (90 Tage) nach der Einreise eine Aufenthaltserlaubnis. Eine Aufenthaltserlaubnis ist nach der Einreise in das Bundesgebiet, innerhalb dieser drei Monate für den Folgezeitraum zu beantragen. Antragsformular Aufenthaltserlaubnis Eine Meldepflicht gilt ebenfalls erst nach Ablauf von drei Monaten (90 Tage). Hier ist das ausgefüllte Kontaktformularsowie eine Kopie des biometrischen Reisepasses (gegebenenfalls inklusive Einreisestempels) an die Stadt Wiesloch zu senden
(Українські біженці, як правило, потребують дозволу на проживання через три місяці (90 днів) після в'їзду до Німеччини. Протягом цих трьох місяців після в'їзду до Німеччини необхідно подати заяву на отримання посвідки на проживання на наступний період. Бланк заяви на отримання дозволу на перебування Зобов'язання щодо реєстрації також застосовується лише через три місяці (90 днів). Заповнену контактну форму та копію біометричного паспорта (з відміткою про в'їзд, якщо є) необхідно надіслати до міста Веслоч)
Verlängerung Aufenthaltstitel: Sie sind im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, welche bis 1. Februar 2024 gültig ist, dann gilt Ihre Aufenthaltserlaubnis automatisch bis zum 4. März 2025 als verlängert. Eine erneute Antragstellung oder Vorsprache zur Verlängerung ist somit nicht notwendig. Aufgrund dieser gesetzlichen Regelung, darf die Ausländerbehörde die bereits ausgestellten Karten nicht verlängern
(Продовження дозволу на перебування: Якщо ви маєте дозвіл на перебування відповідно до статті 24 (1) Закону про перебування, який дійсний до 1 лютого 2024 року, ваш дозвіл на перебування буде автоматично продовжено до 4 березня 2025 року. Тому немає необхідності повторно подавати заяву або клопотатися про продовження. У зв'язку з цим правовим регулюванням, орган у справах іноземців не може продовжувати вже видані карти побиту)
Krieg in der Ukraine Біженці з України мають багато запитань і потребують підтримки. Тут громадяни України, а також громадяни третіх країн, які прибули з України, знайдуть відповіді на актуальні запитання. Інформація постійно оновлюються. Wer aus der Ukraine flüchten muss, hat viele Fragen und braucht Unterstützung. Hier finden ukrainische Staatsangehörige und auch Drittstaatsangehörige, die aus der Ukraine geflüchtet sind, aktuelle Antworten – die fortlaufend aktualisiert werden. (Integrationsbeauftragte der Bundesregierung) (mehrsprachig)
Germany4Ukraine Informationsportal der Bundesregierung für in Deutschland ankommende Geflüchtete aus der Ukraine.
Möglicherweise kann Ihr Anliegen bereits durch die unten aufgeführten häufig gestellten Fragen beantwortet werden.
Wie bekomme ich einen Termin?
Gerne könne Sie ein Termin online buchen. Sollte Ihre gewünschte Leistung nicht aufgeführt sein, melden Sie sich bitte zu den telefonischen Sprechzeiten:
Montag: 08:00 Uhr bis 12.00 Uhr Mittwoch: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr unter 06222 84 4555
Wie kann ich einen Antrag zur Einbürgerung stellen?
Den Antrag können Sie ohne Termin am Haupteingang an der Telefonzentrale abholen. Für Fragen wenden Sie sich hierzu an die zuständige Einbürgerungsbehörde des Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis.
Wie kann ich eine Aufenthaltserlaubnis beantragen oder verlängern?
Sie benötigen vorerst keinen Termin. Den Antrag finden Sie unten auf dieser Seite oder in Papierform am Haupteingang an der Telefonzentrale. Die Anträge können online gestellt oder die ausgefüllten Formulare per Post eingereicht werden. Nach Prüfung des Antrags und der eingereichten Unterlagen erhalten Sie Rückmeldung.
Wie kann ich eine Fiktionsbescheinigung oder deren Verlängerung beantragen?
Bitte melden Sie sich zu den unten genannten Zeiten bei unserer telefonischen Hotline (06222 84 4555).
Wie kann ich einen gültigen Aufenthaltstitel in einen neuen Pass übertragen?
Sofern Sie einen neuen Reisepass von Ihrem Konsulat erhalten haben und Ihren noch gültigen Aufenthaltstitel für diesen neuen Reisepass übertragen lassen möchten, können Sie hierfür einen Termin buchen.
Sie möchten zwischenzeitlich vor Ihrem Termin bezüglich des Übertrags Ihres Aufenthaltstitels reisen?
Sollten sie im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels sein (z.B. unbefristete Niederlassungserlaubnis oder noch gültige Aufenthaltserlaubnis/Blaue Karte EU), können Sie problemlos mit Ihrem alten Pass, Ihrem neuen Pass und dem „alten“ elektronischen Aufenthaltstitel in der Regel wieder nach Deutschland einreisen. Bitte informieren Sie sich vorab über die Einreisebedingungen Ihres Reiselandes.
Ich habe meinen elektronischen Aufenthaltstitel verloren.
Wenn Sie eine Beschäftigung ausüben oder wechseln wollen, senden Sie uns das Formular Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis sowie den Entwurf Ihres Arbeitsvertrages. Nach Prüfung erhalten Sie einen Termin zur Vorsprache. Bitte beachten Sie: Solange die Erlaubnis noch nicht vorliegt, darf die gewünschte Beschäftigung nicht ausgeübt werden!
Ich möchte mich als Tourist in Deutschland aufhalten.
Sollten Sie im Besitz eines Besuchs- oder Geschäftsvisums sein, dürfen Sie sich nur innerhalb der Gültigkeit Ihres Visums in Deutschland aufhalten. Sollten Sie als Besucher/in oder Geschäftsreisende/r kein Visum für einen Kurzaufenthalt benötigen, dürfen Sie sich 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen innerhalb der Schengener Staaten aufhalten.
Wie erhalte ich meinen elektronischen Aufenthaltstitel?
Sobald Sie Ihren PIN-Brief erhalten haben, können Sie einen Termin zur Abholung vereinbaren.
Wo kann ich eine Verpflichtungserklärung ("Einladung") abgeben?
Wenn Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben möchten, können Sie gerne einen Termin buchen. Ihnen wird mit der Terminbestätigung die Auflistung der benötigten Unterlagen übersandt.