Hauptfriedhof Wiesloch

Großzügiges Friedhofsareal mit großen Bäumen und verschiedenen Themen-Grabfeldern.

Aussegnungshalle mit Fassadenelementen von Helmut Waldherr.
Aussegnungshalle mit Fassadenelementen von Helmut Waldherr. | © Stadt Wiesloch

Folgende Grabarten werden angeboten

  • Urnenwahlgrabstätten
    Urnenwahlgrabstätten dienen ausschließlich der Beisetzung von Aschen Verstorbener. Das Nutzungsrecht beträgt 20 Jahre. Es sind bis zu vier Urnenbeisetzungen möglich. Auf dem Hauptfriedhof besteht die Möglichkeit zwischen verschiedenen Bestattungsangeboten zu wählen. In einem Feld ohne Gestaltungsrichtlinien sind Grababdeckungen sowie Einfassungen zulässig.
  • Urnengemeinschaftsanlage
    Auch hier besteht nur die Möglichkeit eine Urne beizusetzen. Auf einer Stele kann der Name der/des Verstorbenen angebracht werden.
  • Anonyme Urnengrabstätten
    In dem Grabfeld für anonyme Urnenbeisetzungen wird jeder Urne ein bestimmter Bestattungsplatz zugewiesen. Auf dem Grabfeld dürfen keine Namen oder sonstige Angaben, die auf die Person des oder der Verstorbenen hinweisen, angebracht werden. Das Grabfeld wird von der Stadt angelegt und unterhalten. Die Beisetzung wird von der Stadt ohne Beisein von Angehörigen oder anderen Personen und ohne Hinweis auf den Zeitpunkt und die Stelle der Beisetzung durchgeführt. Bei dieser Beisetzungsart ist zu bedenken, dass die Angehörigen des/der Verstorbenen keine Grabstätte für Abschied und Trauerbewältigung aufsuchen können.
  • Wahlgrabstätten
    Wahlgräber sind Grabstätten für Erdbestattungen, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 25 Jahren verliehen wird und deren Lage im Benehmen mit dem Erwerber/der Erwerberin bestimmt wird. Es wird unterschieden in ein- und mehrstellige Grabstätten als Einfach- und Tiefgräber. In Wahlgrabstätten können bis zu 4 Urnen beigesetzt werden. Nach Ablauf der Ruhezeit von 25 Jahren kann das Nutzungsrecht der Grabstätte verlängert werden und somit über Generationen als Familiengrab erhalten bleiben. Darüber hinaus ist bei Wahlgräbern eine individuelle Grabgestaltung möglich.
  • Reihengrabstätten
    Reihengräber sind Grabstätten für Erdbestattungen, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit von 25 Jahren abgegeben werden. Eine Verlängerung der Ruhezeit ist nicht möglich. Ein Reihengrab kann auch nach Ablauf der Ruhezeit nicht in ein Wahlgrab umgewandelt werden. 

Weitere Informationen

Besondere Grabfelder

Urnenwahlgrabfeld (Feld 17), mit Dauergrabpflege-Vertrag
Es können hier maximal 2 Urnen beigesetzt werden. Die Ruhezeit beträgt 20 Jahre, bei einer weiteren Beisetzung ist die Verlängerung der Nutzungszeit sowie der Pflegevereinbarung erforderlich.
Mit dem Erwerb einer Grabstätte schließen Sie einen Dauergrabpflege-Vertrag mit der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner eG ab, siehe Seite Allgemeine Informationen.

Urnenreihengrabfeld (Feld 17), mit Dauergrabpflege-Vertrag
Hier ist nur eine Urnenbeisetzung möglich. Nach Ablauf der Ruhezeit von 20 Jahren wird das Grab aufgelöst und die Grabausstattung entfernt.
Mit dem Erwerb einer Grabstätte schließen Sie einen Dauergrabpflege-Vertrag mit der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner eG ab, siehe Seite Allgemeine Informationen.

Ruhegarten (Feld 19), mit Dauergrabpflege-Vertrag
Im „Ruhegarten“ werden Wahl- oder Reihengräber angeboten, die über die gesamte Ruhezeit gepflegt werden.
Mit dem Erwerb einer Grabstätte schließen Sie einen Dauergrabpflege-Vertrag mit der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner eG ab, siehe Seite Allgemeine Informationen.

Garten der Erinnerung (Feld 20), mit Dauergrabpflege-Vertrag
Im Jahre 2010 wurde der Garten der Erinnerung angelegt. Dort sind individuelle Bestattungen und Beisetzungen möglich.
In einem Wahlgrab mit Tief- oder Normalbettung, in einem Reihengrab (hier kann nur eine Person bestattet werden), in einem Urnenwahlgrab mit bis zu vier Urnen, eine Baumbestattung sowie eine Urnenbeisetzung in einer Urnengemeinschaftsanlage. Bei der Baumbestattung sowie in der Urnengemeinschaftsanlage kann nur eine Urne beigesetzt werden.
Mit dem Erwerb einer Grabstätte schließen Sie einen Dauergrabpflege-Vertrag mit der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner eG ab, siehe Seite Allgemeine Informationen.

Naturnahe Bestattungen (Feld 21), mit Dauergrabpflege-Vertrag
Zwischen Blühwiese und Sandsteinmauer werden sowohl Urnenwahlgräber als auch Urnenreihengräber unter Weinreben angeboten.

Kirschblütengarten (Felder 24 und 25), mit Dauergrabpflege-Vertrag
Das gärtnergepflegte Grabfeld „Kirschblütengarten“ verdankt seinen Namen den großen Kirschbäumen.
Es werden Grabstätten für Urnenbeisetzungen mit individuellem Grabmal als Reihen – bzw. Wahlgrab angeboten.
In der Urnengemeinschaft werden mehrere Urnen beigesetzt. Immergrüne Bodendecker sorgen für eine dauerhaft attraktive Begrünung der Grabstätte.
Mit dem Erwerb einer Grabstätte schließen Sie einen Dauergrabpflege-Vertrag mit der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner eG ab, siehe Seite Allgemeine Informationen.

Grabfeld für Stillgeborene Kinder und Kindergräber
Das Grabfeld wurde im Mai 2011 eingeweiht. In diesem Grabfeld besteht die Möglichkeit Kinder bis zu 10 Jahren in Einzelgrabstätten zu bestatten. Stillgeborene Kinder können in einer Gemeinschaftsanlage bestattet werden. 

Muslimisches Grabfeld (Feld 31)
Alle Grabstätten im muslimischen Grabfeld werden als Wahlgrabstätten veräußert, d. h. werden zunächst für 25 Jahre erworben, können nach Ablauf beliebig lange weiter angekauft werden und somit über Generationen im Familienbesitz bleiben.
Die Bestattung ist sowohl im Sarg, als auch im Tuch möglich. Alle Grabstätten wurden in Richtung Südosten nach Mekka ausgerichtet.
Eine Bestattung ist nur möglich, wenn der / die Verstorbene in Wiesloch seinen / ihren Wohnsitz hatte.

Allgemeine Infos, Bestattungsarten

Standort

Hauptstraße 170, Wiesloch
Der Friedhof ist während der Tageszeit geöffnet.
Verkehrsanbindung: Bus Linie SWEG 709, Haltestelle Friedhof
Größe des Friedhofs: 4,2 ha
Sitzplätze in der Kapelle: 133
Übersichtsplan des Friedhofs (PDF | 419 KB)

Historie

Im Jahr 1908/1909 wurde der Friedhof Wiesloch vom heutigen Schillerpark in das Gebiet Lempenseitenäcker verlegt. Die erste Belegung fand im Sommer 1909 statt. Die Friedhofskapelle wurde im Jahr 1953 nach Plänen des Stadtbaumeisters Johann Treu errichtet. Im Laufe des folgenden Jahrhunderts wurde der Friedhof in mehreren Abschnitten erweitert, die letzte fand 1989 statt.