Hauptfriedhof Wiesloch
Großzügiges Friedhofsareal mit großen Bäumen und verschiedenen Themen-Grabfeldern.
Folgende Grabarten werden angeboten
- Urnenwahlgrabstätten
Urnenwahlgrabstätten dienen ausschließlich der Beisetzung von Aschen Verstorbener. Das Nutzungsrecht beträgt 20 Jahre. Es sind bis zu vier Urnenbeisetzungen möglich. Auf dem Hauptfriedhof besteht die Möglichkeit zwischen verschiedenen Bestattungsangeboten zu wählen. In einem Feld ohne Gestaltungsrichtlinien sind Grababdeckungen sowie Einfassungen zulässig. - Urnengemeinschaftsanlage
Auch hier besteht nur die Möglichkeit eine Urne beizusetzen. Auf einer Stele kann der Name der/des Verstorbenen angebracht werden. - Anonyme Urnengrabstätten
In dem Grabfeld für anonyme Urnenbeisetzungen wird jeder Urne ein bestimmter Bestattungsplatz zugewiesen. Auf dem Grabfeld dürfen keine Namen oder sonstige Angaben, die auf die Person des oder der Verstorbenen hinweisen, angebracht werden. Das Grabfeld wird von der Stadt angelegt und unterhalten. Die Beisetzung wird von der Stadt ohne Beisein von Angehörigen oder anderen Personen und ohne Hinweis auf den Zeitpunkt und die Stelle der Beisetzung durchgeführt. Bei dieser Beisetzungsart ist zu bedenken, dass die Angehörigen des/der Verstorbenen keine Grabstätte für Abschied und Trauerbewältigung aufsuchen können. - Wahlgrabstätten
Wahlgräber sind Grabstätten für Erdbestattungen, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 25 Jahren verliehen wird und deren Lage im Benehmen mit dem Erwerber/der Erwerberin bestimmt wird. Es wird unterschieden in ein- und mehrstellige Grabstätten als Einfach- und Tiefgräber. In Wahlgrabstätten können bis zu 4 Urnen beigesetzt werden. Nach Ablauf der Ruhezeit von 25 Jahren kann das Nutzungsrecht der Grabstätte verlängert werden und somit über Generationen als Familiengrab erhalten bleiben. Darüber hinaus ist bei Wahlgräbern eine individuelle Grabgestaltung möglich. - Reihengrabstätten
Reihengräber sind Grabstätten für Erdbestattungen, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit von 25 Jahren abgegeben werden. Eine Verlängerung der Ruhezeit ist nicht möglich. Ein Reihengrab kann auch nach Ablauf der Ruhezeit nicht in ein Wahlgrab umgewandelt werden.