Energetische Standards

Energetische Standards in der Stadtentwicklung (Bauleitplanung)

Vor dem Hintergrund ambitionierter Klimaschutzziele, darunter die Klimaneutralität bis 2040, hat der Gemeinderat der Stadt Wiesloch im Mai 2020 beschlossen, dass für künftige Neubaugebiete und Projekte der Stadtentwicklung, für die die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich ist, energetische Standards gelten. Mit Beschluss vom 26.02.2025 wurden diese Standards angepasst.

Neuer Geschosswohnungsbau des Quartiers "Zwischen den Wegen Nord".
Neuer Geschosswohnungsbau des Quartiers "Zwischen den Wegen Nord". | © Stadt Wiesloch

Hintergrund/ Kontext

Angesichts der immer deutlicher werdenden Auswirkungen des Klimawandels hat der Gemeinderat am 25.09.2019 auf Antrag der SPD-Fraktion und mit Ergänzungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beschlossen, dass die Stadt Wiesloch ein verbindliches Maßnahmenkonzept zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2040 entwickelt. Für 2030 wird eine CO2-Reduzierung auf 42% des Status 1990 angestrebt.

Diese ambitionierten Klimaschutzziele stellen Stadt und Verwaltung insbesondere auch bei Projekten der Stadtentwicklung vor große Herausforderungen: Neue, zusätzliche Maßnahmen und Vorgaben für eine klimagerechte Bauleitplanung sind zu entwickeln und in laufende Planungen zu integrieren, ohne dabei Gefahr zu laufen, die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum zu gefährden und Investoren zu verlieren.

Zur Erreichung einer hohen Energieeffizienz und CO2-Reduktion beschloss der Gemeinderat daher am 27.05.2020 energetische Standards in der Stadtentwicklung. Mit Beschluss vom 20.03.2022 hat der Gemeinderat die Mindestanforderung an den Gebäude-Energiestandard auf Effizienzhaus/ Effizienzgebäude 40 geändert.

Anpassung der energetischen Standards aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben

Seit der Einführung der energetischen Standards im Jahr 2020 wurden auf Bundes- und Landesebene Änderungen in den gesetzlichen Vorgaben vorgenommen. Insbesondere durch das Inkrafttreten der Photovoltaikpflicht in Baden-Württemberg (2022) und die Anpassungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Jahr 2024 wurden die Anforderungen an Neubaugebiete und Stadtentwicklungsprojekte weiterentwickelt. Infolgedessen werden die energetischen Standards der Stadt Wiesloch in weiten Teilen nun durch die gesetzlichen Regelungen abgedeckt.

Nach einer Evaluierung durch das Büro ebök Planung und Entwicklung GmbH aus Tübingen hat der Gemeinderat am 26.02.2025 beschlossen, die energetischen Standards anzupassen, um eine doppelte Nachweisführung (ausgelöst zum einen durch die gesetzlichen Regelungen und zum anderen durch die energetischen Standards) zu vermeiden. Dies reduziert den Mehraufwand für Vorhabenträger und Verwaltung bei gleichbleibender Zielerreichung.

Änderungen der Anforderungen

Im Zuge der Überarbeitung wurden somit folgende Anforderungen aufgehoben:
- Erstellung eines Energiekonzepts
- Energie-Autarkiegrad von mindesten 50%
- Nutzung von Solarenergie auf mindestens 50% der Gebäude-Grundflächen

Aktuell geltende Standards

Die erhöhten energetischen Anforderungen für Neubaugebiete und Projekte der Stadtentwicklung, für die die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich ist, beschränken sich künftig auf die Einhaltung des Gebäude-Energiestandards nach Effizienzhaus/ Effizienzgebäude 40.

Für Gebäude mit überwiegend sozialen Mietwohnungen (mehr als 50 % Wohnfläche nach WoFlV) wird als Mindeststandard Effizienzhaus/ Effizienzgebäude 55 festgelegt.

Dies gilt für alle zukünftigen und in Aufstellung befindlichen Bebauungspläne mit Ausnahme des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „HDM - Digital Campus und Service Port“.

Anpassung für den sozialen Wohnungsbau

Zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus in Wiesloch wurde mit dem Beschluss vom Februar 2025 der Standard für Gebäude mit überwiegend sozialen Mietwohnungen (mehr als 50% Wohnfläche) angepasst. Als Mindeststandard wird hierbei Effizienzhaus / Effizienzgebäude 55 festgelegt. Dieser niedrigere Standard führt zu vergleichsweise geringeren Baukosten, wodurch die Motivation der Vorhabenträger gesteigert wird, verstärkt sozialen Wohnraum in Wiesloch zu schaffen.

Weitere Informationen

Fragen zu den energetischen Standards in Wiesloch beantwortet Ihnen gerne das Stadtplanungsteam.

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