Die Bundestagswahl findet am 23. Februar 2025 statt. Auf dieser Seite fassen wir alle Infos zusammen, die für Wieslocherinnen und Wieslocher wichtig sind.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine Onlinebeantragung der Briefwahlunterlagen nicht mehr möglich, da eine rechtzeitige Zustellung nicht mehr garantiert werden kann. Sie haben die Möglichkeit den Antrag persönlich (ohne Terminvereinbarung) im Rathaus Wiesloch, Zimmer 215, Marktstraße 13, 69168 Wiesloch in der Zeit von Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr; Montag, Dienstag und Donnerstag von 14:00 bis 16:30 Uhr sowie Mittwochnachmittag von 14:00 bis 18:00 Uhr zu stellen und Briefwahlunterlagen direkt zu erhalten. Weitere Informationen erhalten Sie direkt beim Wahlamt, Telefon 06222/84-4602.
Merkblatt zur Briefwahl (PDF | 301 KB) Verkürzter Briefwahlzeitraum - das Wahlamt Wiesloch informiert:Der Versand der Wahlbenachrichtigungen erfolgte in Wiesloch ab dem 13. Januar 2025. Es kommt häufig vor, dass innerhalb der gleichen Straße oder eines Haushaltes die Unterlagen zu unterschiedlichen Zeiten zugestellt werden. Erst bis zum 2. Februar 2025 musste die Zustellung erfolgt sein.Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen können erst ausgestellt oder versandt werden, wenn Stimmzettel zur Verfügung stehen. Dies ist ab sofort (6. Februar 2025) der Fall.Damit steht nur ein kurzes Zeitfenster für die Ausgabe und den Rückversand der Briefwahlunterlagen zur Verfügung. Angesichts der knappen Zeit und der Postlaufzeiten von je 4 bis 5 Tagen für den Hin- und Rückversand der Unterlagen empfiehlt das Wahlamt deshalb, Briefwahlunterlagen möglichst persönlich (keine Terminvereinbarung nötig) zu beantragen mit der Möglichkeit der Stimmabgabe direkt vor Ort: Für eine persönliche Beantragung (mit Stimmabgabe) bringen Sie bitte Ihre Wahlbenachrichtigung und ein gültiges Ausweisdokument mit.Rathaus Wiesloch:montags bis freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr, montags, dienstags und donnerstags von 14:00 bis 16:30 Uhr sowie mittwochs von 14:00 bis 18:00 Uhr.Ortsverwaltung Baiertal:montags bis freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr, sowie mittwochs von 14:00 bis 18:00 Uhr.Ortsverwaltung Schatthausen: montags von 14:00 bis 18:00 Uhr, sowie dienstags bis freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr.
Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat klargestellt, dass sowohl Auslandsdeutsche als auch wahlberechtigte Personen, die im Ausland Urlaub machen, die Nutzung des amtlichen Kurierwegs zur Erleichterung der Wahlteilnahme in Anspruch nehmen können. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass kommerzielle Expresspostdienste oder Luftpostversand unter Umständen schnellere Alternativen darstellen können. Die Entscheidung über den Versandweg liegt in der Verantwortung der wahlberechtigten Person, eine Kostenerstattung für Expressversand ist nicht möglich.
Wahlberechtigte müssen die Nutzung des Kurierwegs im Vorfeld mit der zuständigen Auslandsvertretung absprechen. Im Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins kann dann angegeben werden, dass die Briefwahlunterlagen über die Kurieradresse des Auswärtigen Amtes an die ausgewählte Auslandsvertretung gesendet werden sollen.
Eine aktuelle Liste der Länder und Städte mit Auslandsvertretungen, die einen Kurieraustausch ermöglichen, finden Sie auf der Website der Bundeswahlleiterin unter der Rubrik „Deutsche im Ausland / Nutzung des amtlichen Kurierweges“.
Zusammen gegen Manipulation; Schutz der Bundestagswahl 2025 vor hybriden Bedrohungen einschließlich Desinformation
Das BMI (Bundesministerium des Inneren und für Heimat) hat mehrere Info-Materialien zum Schutz der Bundestagswahl erarbeitet mit dem Ziel der Sensibilisierung zu ausländischer Desinformation und weiteren hybriden Bedrohungen. Inklusive FAQ-Liste und pdf-Broschüren.
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
Für die kommende Bundestagswahl am 23. Februar 2025 stehen bereits genügend Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zur Verfügung. Derzeit sind alle Funktionen in den einzelnen Wahlvorständen besetzt. Sofern wir weitere Personen benötigen, werden wir hierüber entsprechend informieren.
Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen
Zur Wahl der Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestags am 23. Februar 2025 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird - ebenfalls kostenlos - eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761 36 122.
Verlegung Wahllokal Mensa Schulzentrum
Das bisherige Wahllokal in der Mensa des Schulzentrums (Wahlbezirk 001-08) wird zur kommenden Bundestagswahl am 23.02.2025 in den D-Bau, Raum D1 des Ottheinrich-Gymnasiums, Gymnasiumstr. 1-3 verlegt. Auf der Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten spätestens bis zum 02.02.2025 zugesandt wird, ist der Wahlbezirk sowie das Wahllokal ersichtlich.
Die Plakate für die Werbung politischer Parteien, Wählergemeinschaften, Gruppierungen und Einzelkandidaturen für Wahlkampfzwecke bedürfen keiner Erlaubnis.
Die Plakate für den Wahlkampf dürfen frühestens sechs Wochen vor der Wahl aufgehängt oder aufgestellt werden; also frühestens ab Sonntag, dem 12.01.2025.
Die Standorteinschränkung gemäß § 4 der Plakatierungsrichtlinie entfällt hier.
Die Kennzeichnungspflicht durch Etiketten nach § 5 der Plakatierungsrichtlinie entfällt ebenfalls.
Die Anzahlbeschränkung aus § 6 der Plakatierungsrichtlinie ist aufgehoben.
Zur Plakatierung dürfen nur wiederverwertbare oder recycelbare Materialien verwendet werden.
Wahlplakate dürfen nicht an Trägern von Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen angebracht werden. (1) Die Plakatträger sind so anzubringen, dass Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nicht verdeckt oder in ihrer Wirkung nachteilig beeinflusst werden oder mit ihnen verwechselt werden können. Sie dürfen insbesondere kein Sichthindernis darstellen. Um eine Gefährdung der Verkehrsteilnehmer/innen zu vermeiden, dürfen an Fußgängerüberwegen, Fußgängerunterführungen und Signalanlagen keine Plakate aufgestellt bzw. angebracht werden. Sollten Plakate dennoch dort angebracht worden sein, werden diese unverzüglich von der Stadt Wiesloch kostenpflichtig entfernt. (2) Plakatträger dürfen nicht auf Fahrbahnen aufgestellt werden. Ein seitliches Lichtraumprofil von 0,50 m zur Fahrbahn ist einzuhalten. Über Geh- und Radwegen ist ein Lichtraumprofil von 2,50 m und über der Straße von 4,50 m Höhe einzuhalten. Die Werbeträger dürfen nicht reflektieren. (3) Plakatträger sind so aufzustellen, dass auf dem Gehweg eine Restbreite von mindestens 1,00 m bleibt. (4) Kreuzungsbereiche sind von Plakatierungen freizuhalten, dabei ist jeweils ein Abstand von 5 m zur Kreuzung einzuhalten. Plakatträger, die die Verkehrssicherheit gefährden, werden unverzüglich von der Stadt kostenpflichtig entfernt. (5) Das Aufstellen von Plakatträgern in öffentlichen Grünanlagen, auf Kinderspielplätzen, Brücken, Buswartehäuschen und Verkehrsinseln ist verboten. (6) Plakatträger dürfen nicht unmittelbar an Bäumen angebracht werden. Plakatträger, die an Baumschutzelementen angebracht werden, dürfen lediglich mit isolierten Draht, Kabelbinder etc. befestigt werden. Die Befestigungsmaterialien sind bei Abnehmen der Plakatträger vollständig zu entfernen. (7) Plakatträger sind so zu befestigen, dass sie gegen starken Wind geschützt sind.
Alle Wahlplakate sind spätestens 7 Tage nach einer Wahl zu entfernen. Sollten Wahlplakate nicht zu den angegebenen Fristen entfernt worden sein, erfolgt die Entfernung durch die Stadt Wiesloch im Wege der Ersatzvornahme auf Kosten der dafür verantwortlichen Partei bzw. Wählervereinigung. Für jedes Plakat wird eine Pauschale in Höhe von 25,00 € geltend gemacht.
Ansprechpartner der Straßenverkehrsbehörde: Herr Morlock, Telefon: 06222/84-4941, j.morlock@wiesloch.de
Wählerverzeichnis: Bekanntmachung zum Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
Wählerverzeichnis: Wichtig für Menschen, die nach Wiesloch zuziehen, innerhalb der Stadt umziehen, oder von Wiesloch wegziehen
Wahlberechtigt zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag
das 18. Lebensjahr vollendet haben,
seit mindestens drei Monaten, also mindestens seit dem 23. November 2024 in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
In das Wählerverzeichnis tragen wir von Amts wegen die Wahlberechtigten ein, die am 12. Januar 2025 (Stichtag) hier bei uns mit Haupt- oder alleiniger Wohnung gemeldet sind.
Wenn Sie sich BIS ZUM 2. Februar 2025 an- oder ummelden und in der neuen Gemeinde oder dem neuen Wahlbezirk wählen wollen, beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Zuzug aus einer Gemeinde der Bundesrepublik Deutschland (Wahlgebiet) Begründen Sie zwischen dem 13. Januar 2025 und dem 2. Februar 2025 Ihre Hauptwohnung in unserer Gemeinde, bleiben Sie im Wählerverzeichnis der bisherigen Gemeinde eingetragen. Sie können dort wählen oder Briefwahl beantragen. Wenn Sie jedoch hier wählen wollen, müssen Sie bis zum 2. Februar 2025 einen Antrag auf Aufnahme in das hiesige Wählerverzeichnis stellen. Gleiches gilt, wenn eine bisherige Nebenwohnung bei uns zur Hauptwohnung wird.
Ummeldung innerhalb der Gemeinde Bei einer Umzugsmeldung bis einschließlich 12. Januar 2025 werden Sie von Amts wegen in das Wählerverzeichnis für die neue Wohnung eingetragen und in dem der alten gestrichen. Bei Umzugsmeldungen ab 13. Januar 2025 bleiben Sie im Wählerverzeichnis für die alte Wohnung eingetragen, können dort wählen oder Briefwahl beantragen.
Wegzug in eine andere Gemeinde der Bundesrepublik Deutschland Bei der Anmeldung in einer anderen Gemeinde innerhalb des Wahlgebiets ab dem 13. Januar 2025 bleiben Sie in unserem Wählerverzeichnis eingetragen. Wenn Sie aber in Ihrer neuen Wohngemeinde wählen wollen, müssen Sie dort beim Wahlamt bis zum 2. Februar 2025 einen Antrag auf nachträgliche Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen. Gleiches gilt, wenn Sie in diesem Zeitraum Ihre Hauptwohnung in eine andere Gemeinde verlegen.
Wegzug in das Ausland Sie haben sich in einen Staat außerhalb des Wahlgebiets abgemeldet. Dies hat keinen Einfluss auf Ihr Wahlrecht; Sie bleiben bei uns im Wählerverzeichnis eingetragen.
Bitte beachten Sie die Hinweise für Zu-, Um- und Wegzüge AB DEM 3. Februar 2025:
Anmeldung mit Hauptwohnung (Zuzug oder Statuswechsel) Sie bleiben an Ihrem bisherigen Wohnort wahlberechtigt; ein Eintrag in unser Wählerverzeichnis ist nicht mehr möglich. Wenn Sie an der Bundestagswahl teilnehmen wollen, können Sie entweder am Ort Ihrer bisherigen Hauptwohnung zur Wahl gehen oder dort Briefwahl beantragen.
Ummeldung innerhalb der Gemeinde Sie bleiben im Wählerverzeichnis der bisherigen Wohnung eingetragen. Dort können Sie persönlich im Wahllokal wählen oder Sie beantragen Briefwahl.
Wegzug in eine andere Gemeinde der Bundesrepublik Deutschland Bei der Anmeldung in einer anderen Gemeinde innerhalb des Wahlgebiets bleiben Sie in unserem Wählerverzeichnis eingetragen. Gehen Sie in Ihrem bisherigen Wahllokal bei uns zur Wahl oder beantragen Sie Briefwahl.
Wegzug in das Ausland Sie haben sich in einen Staat außerhalb des Wahlgebiets abgemeldet. Dies hat keinen Einfluss auf Ihr Wahlrecht; Sie bleiben bei uns im Wählerverzeichnis eingetragen. Sie können hier persönlich wählen oder Briefwahl beantragen.
Falls sich mit Ihnen weitere wahlberechtigte Familienmitglieder an- oder ummelden, geben Sie diese Information bitte weiter. Vordrucke für den Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis erhalten Sie bei Ihrer Meldebehörde.
Bekanntmachung zu den Widerspruchsrechten gegen Datenübermittlungen
Wahlberechtigte können an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie im Inland in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind. Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, müssen die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen. WICHTIG: Der Antrag hierfür muss spätestens am 02.02.2025 gestellt werden, ansonsten ist eine Aufnahme nicht mehr möglich.
Gemeinderat Gewählt wurden: GRÜNE: Marion Schmidt, Gabriela Lachenauer, Bettina Zedlitz, Marlena Kröhn, Maximilian Mischke. CDU: Markus Grimm, Barbara Dortants, Jutta Hilswicht, Klaus Pfaff, Holger Mengesdorf, Michael Wanner, Michael Glaser FWV: Monika Rausch-Förster, Jochen Filsinger, Helmut Pfeifer, Michael Schindler, Jan Pfeifer SPD: Richard Ziehensack, Philip Rothenhöfer, Anke Schroth, Sara Lee Holzmeier WGF: Orhan Bekyigit, Tim Waibel AWL: Uwe Bergmeier, Reiner Breining FDP: Dr. Matthias Spanier Zum Wahlergebnis
Ortschaftsrat Baiertal Gewählt wurden: CDU: Michael Glaser, Markus Grimm, Christian Filsinger, Sabrina Sauer, Bertram Schäfer, Nicole Ritzhaupt, Werner Schubert SPD: Dominik Vogel, Prof. Gert Weisskirchen, Gisela Konrad FWV: Jochen Filsinger, Daniel Schmitt Zum Wahlergebnis
Ortschaftsrat Schatthausen Gewählt wurden: FWV: Patrick Schulz, Lutz Römmer, Harry Schilles, Ulvi Bern CDU: Dr. Florian Lietzmann, Barbara Dortants, Jochen Rösch SPD: Lothar Hoffmann, Dr. Christoph Aly GRÜNE: Barbara Greiner Zum Wahlergebnis
Herzlichen Glückwunsch an Dirk Elkemann zur Wiederwahl zum Oberbürgermeister von Wiesloch. Das vorläufige Ergebnis steht fest: Dirk Elkemann wurde mit 87,70 % gewählt. Die Wahlbeteiligung lag bei 19,28 %.
Bundestagswahl 2021
Endergebnisse der Bundestagswahl am 26.09.2021 für den Wahlkreis 277 können Sie auf der Seite Wahlergebnisse. einsehen.
Gewählt wurden: Grüne:Susanne Merkel-Grau, Katharina Ebbecke, Dr. Gerhard Veits, Marion Schmidt, Ayfer Celik, Andreas Hecker, Gabriela Lachenauer, Luisa Ueltzhöffer CDU: Michael Wanner, Markus Grimm, Jutta Hilswicht, Werner Philipp, Barbara Dortants FWW: Dr. Fritz Zeier, Helmut Pfeifer, Michael Schindler, Monika Rausch-Förster, Jochen Filsinger SPD: Richard Ziehensack, Jan-Peter Oppenheimer, Klaus Rothenhöfer, Prof. Gert Weisskirchen WGF:Stefan Seewöster, Orhan Bekyigit AWL: Norbert Heneka FDP: Prof. Dr. Thorsten Krings
Gewählt wurden: CDU: Nicole Ritzhaupt, Markus Grimm, Michael Glaser, Jörg Deckarm, Christian Filsinger Grüne: Susanne Schmieder-Kieninger, Britta Eger SPD: Marianne Kammer, Dominik Vogel, Prof. Gert Weisskirchen FWW:Jochen Filsinger, Daniel Schmitt
Gewählt wurden: FWW: Harry Schilles, Lutz Römmer, Markus Schmidt CDU: Barbara Dortants, Dr. Florian Lietzmann, Werner Philipp Grüne: Rolf Hoffmann, Barbara Schröder SPD: Elfriede Imbeck, Lothar Hoffmann
Am 4. Oktober wählten die Wieslocher Bürgerinnen und Bürger Herrn Dirk Elkemann zum neuen Oberbürgermeister der Stadt Wiesloch. Er erhielt 54,47 % der Stimmen. Dr. Kai Schmidt-Eisenlohr erhielt 45,44 % der Stimmen. 19.892 Bürgerinnen und Bürger waren wahlberechtigt, die Wahlbeteiligung lag bei 45,88 %. Herr Elkemann wird am 01.01.2016 sein Amt antreten. Die Verabschiedung des amtierenden Oberbürgermeisters Franz Schaidhammer und die offizielle Amtseinführung von Dirk Elkemann findet im Rahmen des Neujahrsempfangs am 10. Januar 2016 statt.