Dienstleistungen

Freundliche Mitarbeitende berät einen Kunden.

Am Freitag, 27.12.2024, bleiben alle städtischen Dienststellen geschlossen, einschließlich der Ortsverwaltungen Baiertal und Schatthausen und der Stadtwerke Wiesloch.
Das Wahlamt der Stadt Wiesloch ist am 27.12., von 8 bis 12.30 Uhr besetzt. Insbesondere zur Ausstellung von Wählbarkeitsbescheinigungen bzw. Wahlrechtsbescheinigungen für Unterstützungsunterschriften zur Vorbereitung auf die Bundestagswahl 2025. Bitte vor einer Vorsprache telefonisch unter der 06222/84-4301 melden.
 
Zusatzinformationen der Ortsverwaltungen:
Die Ortsverwaltung Baiertal ist am Montag, 23.12.2024, nicht besetzt.
Die Ortsverwaltung Schatthausen ist am Montag, 23.12.2024, lediglich von 08:00 bis 12:00 Uhr telefonisch (06222 / 84-4332) erreichbar, am Nachmittag ist die Ortsverwaltung nicht besetzt. Am 30.12.2024 bleibt die Ortsverwaltung Schatthausen geschlossen.

Leistungen

Parkerleichterungen ("Wieslocher Berechtigung") für Schwerbehinderte ("gelber Parkausweis")

Mit der Wiesloch Parkberechtigung (gelber Parkausweis) kann gebührenfrei auf allen gebührenpflichtigen öffentlichen Parkplätzen der Stadt Wiesloch bis zur jeweiligen Höchstdauer geparkt werden.

Onlineantrag und Formulare

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Vorlage Schwerbehindertenausweis mit dem Merkmal „G“ und einem GdB von mindestens 50.

Verfahrensablauf

Formlose Beantragung im Bürgerbüro.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

Schwerbehindertenausweis

Kosten

Gültigkeit 1 Jahr 11,00 €
Gültigkeit 2 Jahre 20,00 €
Gültigkeit 3 Jahre 30,00 €
Gültigkeit 4 Jahre 40,00 €
Gültigkeit 5 Jahre 50,00 €

Hinweise

Die Parkberechtigung wird analog der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises ausgestellt. Ist der Schwerbehindertenausweis unbefristet gültig, wird die Parkberechtigung für maximal 5 Jahre ausgestellt.

Freigabevermerk

Stadt Wiesloch, Bürgerbüro