Anschlussbedingungen der Feuerwehr der Stadt Wiesloch
Die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) der Feuerwehr regeln die Anforderungen und Verfahren für die Anbindung von Brandmeldeanlagen (BMA) an die örtlichen Leitstellen. Sie definieren die technischen Spezifikationen, die bei der Planung, Installation und Wartung von Brandmeldeanlagen zu berücksichtigen sind, um eine zuverlässige Alarmierung und einen effektiven Einsatz der Feuerwehr zu gewährleisten.
Zuständige Stelle
Feuerwehr der Stadtverwaltung Wiesloch
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
1. Vorbereitung und Planung
2. Umsetzung und Installation
3. Abnahme durch die Feuerwehr
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Anlage 1-4
Kosten
keine
Hinweise
FSD-Klassen: Es gibt verschiedene Klassen von FSDs, die sich in ihrer Ausstattung und Sicherheitsstufe unterscheiden. Ein FSD 1 ist eine einfache Bauform ohne elektronische Überwachung und nicht in die Brandmeldeanlage (BMA) integriert. Daher sollte im FSD 1 kein Generalschlüssel hinterlegt werden, der Zugang zu sensiblen Bereichen ermöglicht.
Bedienung im Alarmfall: Nach Auslösen der BMA entriegelt das FSD automatisch. Die äußere Klappe kann geöffnet werden, um an den Objektschlüssel zu gelangen. Es ist wichtig, die BMA zurückzusetzen und sicherzustellen, dass der Objektschlüssel im FSD vorhanden ist. Nach Entnahme des Schlüssels sollten alle Klappen wieder geschlossen werden, um Diebstahl oder Verletzungen zu vermeiden.
Integration in die BMA: Ein FSD 3 besteht aus einem stabilen Gehäuse, dessen Außentür durch einen Impuls der BMA bei Brandalarm elektromagnetisch entriegelt wird. Im Inneren befindet sich eine weitere Tür, die nur die Feuerwehr öffnen kann. Die hinterlegten Schlüssel sind durch elektrische Überwachungen mehrfach geschützt.
Rechtsgrundlage
Feuerwehrgesetz (§34 Absatz 1 Nummer 5 FwG BW)
Freigabevermerk
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