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Anschlussbedingungen der Feuerwehr der Stadt Wiesloch

Die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) der Feuerwehr regeln die Anforderungen und Verfahren für die Anbindung von Brandmeldeanlagen (BMA) an die örtlichen Leitstellen. Sie definieren die technischen Spezifikationen, die bei der Planung, Installation und Wartung von Brandmeldeanlagen zu berücksichtigen sind, um eine zuverlässige Alarmierung und einen effektiven Einsatz der Feuerwehr zu gewährleisten.

Onlineantrag und Formulare

Zuständige Stelle

Feuerwehr der Stadtverwaltung Wiesloch

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Die Stadt Wiesloch legt fest, dass Feuerwehrschlüsseldepots (FSD) der Klassen 1 und 3 in unmittelbarer Nähe des Hauptzugangs installiert werden müssen, wobei der genaue Standort mit der Feuerwehr abzustimmen ist. Der Betreiber ist für Beschaffung und Einbau verantwortlich; das FSD muss eine VdS-Zulassung besitzen. Im Depot sind maximal drei farblich gekennzeichnete Generalschlüssel zu hinterlegen. Bei elektronischen Schließsystemen ist sicherzustellen, dass die Feuerwehr jederzeit Zugang hat. Die Stadt Wiesloch übernimmt keine Haftung für Schäden durch gewaltsames Öffnen, falls hinterlegte Schlüssel nicht funktionieren. Für den Betrieb des FSD wird eine Vereinbarung zwischen der Stadt und dem Betreiber geschlossen.

Verfahrensablauf

1. Vorbereitung und Planung

2. Umsetzung und Installation

3. Abnahme durch die Feuerwehr

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

Anlage 1-4

Kosten

keine

Hinweise

 

  • FSD-Klassen: Es gibt verschiedene Klassen von FSDs, die sich in ihrer Ausstattung und Sicherheitsstufe unterscheiden. Ein FSD 1 ist eine einfache Bauform ohne elektronische Überwachung und nicht in die Brandmeldeanlage (BMA) integriert. Daher sollte im FSD 1 kein Generalschlüssel hinterlegt werden, der Zugang zu sensiblen Bereichen ermöglicht.

  • Bedienung im Alarmfall: Nach Auslösen der BMA entriegelt das FSD automatisch. Die äußere Klappe kann geöffnet werden, um an den Objektschlüssel zu gelangen. Es ist wichtig, die BMA zurückzusetzen und sicherzustellen, dass der Objektschlüssel im FSD vorhanden ist. Nach Entnahme des Schlüssels sollten alle Klappen wieder geschlossen werden, um Diebstahl oder Verletzungen zu vermeiden.

  • Integration in die BMA: Ein FSD 3 besteht aus einem stabilen Gehäuse, dessen Außentür durch einen Impuls der BMA bei Brandalarm elektromagnetisch entriegelt wird. Im Inneren befindet sich eine weitere Tür, die nur die Feuerwehr öffnen kann. Die hinterlegten Schlüssel sind durch elektrische Überwachungen mehrfach geschützt.

 

Rechtsgrundlage

Feuerwehrgesetz (§34 Absatz 1 Nummer 5 FwG BW)

Freigabevermerk

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