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Für die Verschiebung der Sperrfrist für das Aufbringen von Düngemitteln mit wesentlichem Gehalt an Stickstoff ist eine Genehmigung notwendig.
Es müssen triftige Gründe, z. B. regionaltypische Gegebenheiten wie die Wetterverhältnisse, vorliegen.
Der Antrag auf Genehmigung zur Verschiebung der Sperrfrist ist schriftlich unter Angabe der zutreffenden Gründe bei der zuständigen Behörde nach Landesrecht einzureichen.
Der Antrag ist vor Beginn der Sperrfrist zu stellen.
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Nach Gebührenordnung abhängig vom Antrag.
Die Sperrfrist kann maximal um 4 Wochen verschoben werden. Die festgelegte Dauer des Sperrzeitraumes kann nicht gekürzt werden.
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, 12.09.2023