Dienstleistungen

Freundliche Mitarbeitende berät einen Kunden.

Am Freitag, 27.12.2024, bleiben alle städtischen Dienststellen geschlossen, einschließlich der Ortsverwaltungen Baiertal und Schatthausen und der Stadtwerke Wiesloch.
Das Wahlamt der Stadt Wiesloch ist am 27.12., von 8 bis 12.30 Uhr besetzt. Insbesondere zur Ausstellung von Wählbarkeitsbescheinigungen bzw. Wahlrechtsbescheinigungen für Unterstützungsunterschriften zur Vorbereitung auf die Bundestagswahl 2025. Bitte vor einer Vorsprache telefonisch unter der 06222/84-4301 melden.
 
Zusatzinformationen der Ortsverwaltungen:
Die Ortsverwaltung Baiertal ist am Montag, 23.12.2024, nicht besetzt.
Die Ortsverwaltung Schatthausen ist am Montag, 23.12.2024, lediglich von 08:00 bis 12:00 Uhr telefonisch (06222 / 84-4332) erreichbar, am Nachmittag ist die Ortsverwaltung nicht besetzt. Am 30.12.2024 bleibt die Ortsverwaltung Schatthausen geschlossen.

Leistungen

Antrag auf Genehmigung einer Sperrfristverschiebung nach DüV

Für die Verschiebung der Sperrfrist für das Aufbringen von Düngemitteln mit wesentlichem Gehalt an Stickstoff ist eine Genehmigung notwendig.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Es müssen triftige Gründe, z. B. regionaltypische Gegebenheiten wie die Wetterverhältnisse, vorliegen.

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Genehmigung zur Verschiebung der Sperrfrist ist schriftlich unter Angabe der zutreffenden Gründe bei der zuständigen Behörde nach Landesrecht einzureichen.

Fristen

Der Antrag ist vor Beginn der Sperrfrist zu stellen.

Erforderliche Unterlagen

-

Kosten

Nach Gebührenordnung abhängig vom Antrag.

Hinweise

Die Sperrfrist kann maximal um 4 Wochen verschoben werden. Die festgelegte Dauer des Sperrzeitraumes kann nicht gekürzt werden.

Freigabevermerk

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, 12.09.2023