Dienstleistungen

Freundliche Mitarbeitende berät einen Kunden.

Am Freitag, 27.12.2024, bleiben alle städtischen Dienststellen geschlossen, einschließlich der Ortsverwaltungen Baiertal und Schatthausen und der Stadtwerke Wiesloch.
Das Wahlamt der Stadt Wiesloch ist am 27.12., von 8 bis 12.30 Uhr besetzt. Insbesondere zur Ausstellung von Wählbarkeitsbescheinigungen bzw. Wahlrechtsbescheinigungen für Unterstützungsunterschriften zur Vorbereitung auf die Bundestagswahl 2025. Bitte vor einer Vorsprache telefonisch unter der 06222/84-4301 melden.
 
Zusatzinformationen der Ortsverwaltungen:
Die Ortsverwaltung Baiertal ist am Montag, 23.12.2024, nicht besetzt.
Die Ortsverwaltung Schatthausen ist am Montag, 23.12.2024, lediglich von 08:00 bis 12:00 Uhr telefonisch (06222 / 84-4332) erreichbar, am Nachmittag ist die Ortsverwaltung nicht besetzt. Am 30.12.2024 bleibt die Ortsverwaltung Schatthausen geschlossen.

Leistungen

Bauvorbescheid beantragen

Sie möchten bestimmte Fragen vor Baubeginn klären?

Beantragen Sie einen Bauvorbescheid.

Diese Möglichkeit haben Sie

Die Antwort der Baurechtsbehörde ist verbindlich.

Der Vorbescheid gilt drei Jahre. Danach verliert er seine Bindungswirkung.

Bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben sollten Sie vor Ablauf dieser Frist die Baugenehmigung beantragen.

Sie können auch eine Verlängerung des Bauvorbescheids um bis zu drei Jahre beantragen.

Zuständige Stelle

die untere Baurechtsbehörde

Untere Baurechtsbehörde ist, je nach Ort, in dem das Bauvorhaben liegt, die Gemeinde-/Stadtverwaltung oder das Landratsamt.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie haben Fragen zur Zulässigkeit eines Bauvorhabens oder zu anderen wichtigen Punkten, die Sie vor Baubeginn klären möchten.

Verfahrensablauf

Den Bauvorbescheid müssen Sie bei der zuständigen Baurechtsbehörde beantragen. Dort erhalten Sie auch unter Umständen die notwendigen Formulare. Je nach Angebot Ihrer Gemeinde können Sie das Formular auch im Internet herunterladen.

Fristen

Der Bauvorbescheid gilt drei Jahre.

Erforderliche Unterlagen

alle Bauvorlagen, die erforderlich sind, um die durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen zu beurteilen. Beispiele sind:

  • ausgefülltes Antragsformular
  • weitere Bauvorlagen:
    • Lageplan
    • Baubeschreibung
    • Bauentwurfsskizze(n)

Hinweis: Die zuständige Stelle kann weitere Bauvorlagen verlangen.

Kosten

Die Höhe der Kosten richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.

Hinweise

Der Bauvorbescheid gilt drei Jahre.

Rechtsgrundlage

Landesbauordnung (LBO)

  • § 57 Bauvorbescheid
  • § 50 Abs. 5 Bauvorbescheid für verfahrensfreie Vorhaben

Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung (LBOVVO)

  • § 15 Bauvorlagen für den Bauvorbescheid

Freigabevermerk

22.01.2024 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg