Dienstleistungen

Freundliche Mitarbeitende berät einen Kunden.

Am Freitag, 27.12.2024, bleiben alle städtischen Dienststellen geschlossen, einschließlich der Ortsverwaltungen Baiertal und Schatthausen und der Stadtwerke Wiesloch.
Das Wahlamt der Stadt Wiesloch ist am 27.12., von 8 bis 12.30 Uhr besetzt. Insbesondere zur Ausstellung von Wählbarkeitsbescheinigungen bzw. Wahlrechtsbescheinigungen für Unterstützungsunterschriften zur Vorbereitung auf die Bundestagswahl 2025. Bitte vor einer Vorsprache telefonisch unter der 06222/84-4301 melden.
 
Zusatzinformationen der Ortsverwaltungen:
Die Ortsverwaltung Baiertal ist am Montag, 23.12.2024, nicht besetzt.
Die Ortsverwaltung Schatthausen ist am Montag, 23.12.2024, lediglich von 08:00 bis 12:00 Uhr telefonisch (06222 / 84-4332) erreichbar, am Nachmittag ist die Ortsverwaltung nicht besetzt. Am 30.12.2024 bleibt die Ortsverwaltung Schatthausen geschlossen.

Leistungen

Betreuungsangebote für Schulkinder (Grundschulalter) - Kind anmelden

Die den Schulbetrieb ergänzenden Betreuungsangebote für Schulkinder im Grundschulalter unterscheiden sich von Schule zu Schule. Sie richten sich nach dem bestehenden Bedarf.

Mögliche Formen sind:

  • Verlässliche Grundschule
  • Flexible Nachmittagsbetreuung
  • Hort und Hort an der Schule

Tipp: Auskünfte über das konkrete Betreuungsangebot an einer Schule und die Vertragsbedingungen erhalten Sie bei den jeweiligen, Gemeinden, Städten oder Schulsekretariaten. Informieren können Sie sich auch auf der Homepage der jeweiligen Schule.

Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Gemeinde oder Stadt, ob die Grundschule Ihres Kindes die von Ihnen benötigte Betreuung anbietet.

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz - GaFöG) beschlossen, das am 12. Oktober 2021 in Kraft getreten ist. Das Gesetz beinhaltet die stufenweise Einführung eines Anspruchs auf ganztägige Förderung in einer Tageseinrichtung für Grundschulkinder ab dem Schuljahr 2026/2027.

Der Anspruch besteht an allen fünf Werktagen im zeitlichen Umfang von acht Stunden täglich und richtet sich gegen den örtlich zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Er gilt im zeitlichen Umfang des Unterrichts sowie der Angebote der Ganztagsgrundschulen, einschließlich der offenen Ganztagsgrundschulen, als erfüllt.

Die Betreuungsangebote kommunaler oder freier Träger (beispielsweise Fördervereine oder Kirchen) für Schulkinder ergänzen den Schulbetrieb sowie die Angebote der Horte. Die Personalhoheit, Finanzierung und operative Zuständigkeit liegt beim jeweiligen Träger, während die organisatorische Anbindung an die Schule in die gemeinsame Verantwortung von Träger und Schule gestellt ist.

Zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Stelle.

Verfahrensablauf

Erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Stelle.

Fristen

Erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Stelle.

Erforderliche Unterlagen

Erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Stelle.

Kosten

Monatliche Beiträge: unterschiedlich, je nach Träger der Betreuungseinrichtung und dem Angebot (z. B. Mittagessen, Freizeitangebot)

Hinweise

keine

Freigabevermerk

05.03.2024 Kultusministerium Baden-Württemberg