Dienstleistungen

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Am Freitag, 27.12.2024, bleiben alle städtischen Dienststellen geschlossen, einschließlich der Ortsverwaltungen Baiertal und Schatthausen und der Stadtwerke Wiesloch.
Das Wahlamt der Stadt Wiesloch ist am 27.12., von 8 bis 12.30 Uhr besetzt. Insbesondere zur Ausstellung von Wählbarkeitsbescheinigungen bzw. Wahlrechtsbescheinigungen für Unterstützungsunterschriften zur Vorbereitung auf die Bundestagswahl 2025. Bitte vor einer Vorsprache telefonisch unter der 06222/84-4301 melden.
 
Zusatzinformationen der Ortsverwaltungen:
Die Ortsverwaltung Baiertal ist am Montag, 23.12.2024, nicht besetzt.
Die Ortsverwaltung Schatthausen ist am Montag, 23.12.2024, lediglich von 08:00 bis 12:00 Uhr telefonisch (06222 / 84-4332) erreichbar, am Nachmittag ist die Ortsverwaltung nicht besetzt. Am 30.12.2024 bleibt die Ortsverwaltung Schatthausen geschlossen.

Leistungen

Grenzbescheinigung für ein Grundstück beantragen

Die Grenzbescheinigung, auch "Grenzattest" genannt, ist eine Bescheinigung der Vermessungsbehörde (Katasteramt). Sie weist nach, dass

  • ein Gebäude innerhalb der Grenzen eines Baugrundstücks liegt oder
  • ein Überbau auf ein angrenzendes Grundstück vorliegt.

Meistens fordern Banken oder andere Kreditgeber Grenzbescheinigungen für Gebäude, für die sie Baukredite gewähren.

Zuständige Stelle

  • Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure oder Vermessungsingenieurinnen oder
  • die untere Vermessungsbehörde

Untere Vermessungsbehörde ist je nach Ort, in dem sich das Grundstück befindet, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Eintrag des Gebäudes im Liegenschaftskataster
    Haben Sie den Grundriss des Gebäudes seit der letzten Vermessung ("Gebäudeaufnahme") geändert, brauchen Sie eine erneute Einmessung.
  • Antragsberechtigte sind:
    • Eigentümer und Eigentümerinnen
    • Erbbauberechtigte
    • für Grundbuchsachen zuständige Amtsgerichte
    • Banken
    • andere Personen, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.

Verfahrensablauf

Die Grenzbescheinigung können Sie beantragen bei

  • öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren oder Vermessungsingenieurinnen oder
  • der zuständigen Vermessungsbehörde.

Sie können den Antrag formlos stellen:

  • schriftlich,
  • telefonisch oder
  • per E-Mail stellen

Sie müssen das Flurstück angeben mit Straße, Hausnummer oder Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer. Manche Behörden bieten ein eigenes Formular an.

Tipp: Sie können die Grenzbescheinigung auch gleichzeitig mit der Gebäudeeinmessung beantragen.

Die zuständige Stelle kann eine Ortsbesichtigung vornehmen, bevor sie die Grenzbescheinigung ausstellt.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

abhängig vom jeweiligen Arbeitsaufwand

Bearbeitungsdauer

abhängig vom jeweiligen Arbeitsaufwand

Hinweise

keine

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg hat dessen ausführliche Fassung am 26.04.2024 freigegeben.