Den Handwerkerparkausweis Metropolregion Rhein-Neckar (MRN) können Handwerksbetriebe nutzen, die häufig an unterschiedlichen Einsatzorten in der Region tätig sind und ihren Service -und Werkstattwagen ständig in unmittelbarer Nähe benötigen.
Er ist in allen Landkreisen und kreisfreien Städten der MRN anerkannt.
Diese sind:
- Kreis Bergstraße,
- Landkreis Bad Dürkheim,
- Landkreis Germersheim,
- Landkreis Südliche Weinstraße,
- Neckar-Odenwald-Kreis,
- Rhein-Neckar-Kreis,
- Rhein-Pfalz-Kreis,
- kreisfreie Städte: Frankenthal (Pfalz), Heidelberg, Landau in der Pfalz, Ludwigshafen am Rhein, Mannheim, Neustadt an der Weinstraße, Speyer und Worms.
Zudem können Sie ihn in der Technologieregion Karlsruhe verwenden. Diese Region umfasst die Landkreise Karlsruhe und Rastatt sowie die Stadt Karlsruhe und die Stadt Baden-Baden.
Es besteht in zumutbarer Entfernung zu Ihrem Einsatzort keine Parkmöglichkeit für den Service- oder Werkstattwagen Ihres Betriebes? Mit dem Handwerkerparkausweis können Sie den Wagen werktags für die Dauer des Arbeitseinsatzes in folgenden Bereichen parken:
- im eingeschränktem Halteverbot
- in Halteverbotszonen auch außerhalb der gekennzeichneten Flächen
- in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Flächen
- an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten ohne Gebühr
- in Bereichen mit Parkscheibenpflicht ohne Beachtung der Höchstparkdauer
- auf Bewohnerparkplätzen mit entsprechenden Zusatzzeichen
Die Nutzung des Handwerkerparkausweises kann jederzeit widerrufen werden, besonders bei
- Beeinträchtigungen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs oder
- missbräuchlicher Verwendung (zum Beispiel Erstellung einer Kopie).
Hinweis: Parken in Fußgängerzonen, auf Behindertenparkplätzen oder im Bereich der Betriebsstätte ist mit dem Handwerkerparkausweis der MRN nicht möglich. Benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung für die Fußgängerzone, müssen Sie vor Ort einen gesonderten Antrag stellen.
Gültigkeit: ab dem Ausstellungsdatum ein Jahr