Dienstleistungen

Wenn Sie Kies abbauen wollen, kann hierfür eine Genehmigung erforderlich sein.
Ob Sie eine Genehmigung benötigen, hängt von der Art und Weise der Rohstoffgewinnung und dem flächenmäßigen Umfang des Vorhabens ab.
Zuständig sind die unteren Verwaltungsbehörden.
Untere Verwaltungsbehörde ist,
Ob der Kiesabbau genehmigt werden kann, hängt von der geplanten Ausgestaltung, der konkreten Lage und weiteren Aspekten des Einzelfalls ab.
Das Vorhaben darf keinen von der Genehmigungsbehörde zu prüfenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.
Wenn Sie einen Kiesabbau planen, sollten Sie sich vorab mit der zuständigen Behörde in Verbindung setzen und gegebenenfalls eine Genehmigung beantragen:
Es ist sinnvoll, sich möglichst frühzeitig mit der zuständigen Behörde in Verbindung zu setzen. Es ist denkbar, dass sich zu Ihrem Antrag Nachfragen oder Nachforderungen ergeben, die weitere Zeit in Anspruch nehmen.
Die erforderlichen Unterlagen und Informationen werden im Serviceportal abgefragt und sind je nach Antragsart und Ausgestaltung des Vorhabens unterschiedlich. Welche Unterlagen und Informationen notwendig sind, unterscheidet sich von Fall zu Fall. Notwendige Unterlagen können sein:
Die Kosten sind vom Antrag abhängig (Was wird von Ihnen beantragt? Wie hoch ist der Aufwand der Behörde?) und können bei den einzelnen Behörden unterschiedlich sein.
abhängig vom Antrag
keine
Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG)
in Verbindung mit
13.03.2025 Umweltministerium Baden-Württemberg