Dienstleistungen

Freundliche Mitarbeitende berät einen Kunden.

Am Freitag, 27.12.2024, bleiben alle städtischen Dienststellen geschlossen, einschließlich der Ortsverwaltungen Baiertal und Schatthausen und der Stadtwerke Wiesloch.
Das Wahlamt der Stadt Wiesloch ist am 27.12., von 8 bis 12.30 Uhr besetzt. Insbesondere zur Ausstellung von Wählbarkeitsbescheinigungen bzw. Wahlrechtsbescheinigungen für Unterstützungsunterschriften zur Vorbereitung auf die Bundestagswahl 2025. Bitte vor einer Vorsprache telefonisch unter der 06222/84-4301 melden.
 
Zusatzinformationen der Ortsverwaltungen:
Die Ortsverwaltung Baiertal ist am Montag, 23.12.2024, nicht besetzt.
Die Ortsverwaltung Schatthausen ist am Montag, 23.12.2024, lediglich von 08:00 bis 12:00 Uhr telefonisch (06222 / 84-4332) erreichbar, am Nachmittag ist die Ortsverwaltung nicht besetzt. Am 30.12.2024 bleibt die Ortsverwaltung Schatthausen geschlossen.

Leistungen

Lebenspartnerschaft - Umwandlung in eine Ehe beantragen

Wenn Sie in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können Sie die Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln.

Diese Umwandlung müssen Sie beantragen.
Erst danach folgt die eigenständige Zeremonie der Heirat vor einer Standesbeamtin oder einem Standesbeamten.

Onlineantrag und Formulare

Zuständige Stelle

  • für die Beantragung der Umwandlung: das Standesamt der Gemeinde, in deren Bezirk eine der Partnerinnen oder einer der Partner den Wohnsitz hat oder sich gewöhnlich aufhält
  • für die Zeremonie der Eheschließung: jedes deutsche Standesamt

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie leben in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, die in Deutschland begründet wurde.

Verfahrensablauf

Beide Partnerinnen oder Partner müssen die Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe zusammen persönlich beantragen. Ist Ihr Partnerin oder Ihr Partner verhindert, müssen Sie eine Vollmacht vorlegen. Darin muss die jeweils andere Person bestätigen, dass sie mit der Beantragung einverstanden ist.

Das Standesamt prüft Ihre Unterlagen und teilt Ihnen mit, ob alle Voraussetzungen zur Umwandlung erfüllt sind. Diese Mitteilung ist sechs Monate gültig.

Die Zeremonie der Eheschließung selbst nimmt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte vor und erfordert die Anwesenheit und Unterschrift beider Ehegatten.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit
  • aktuell ausgestellte Lebenspartnerschaftsurkunde oder
  • wenn die bestehende Lebenspartnerschaft nicht bei dem Standesamt begründet worden ist, bei dem die Umwandlung der Lebenspartnerschaft in die Ehe beantragt wird: ein beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister
  • erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde, die nicht älter als vier Wochen ist.
    Sie ist nicht zu verwechseln mit aufenthaltsrechtlichen Erlaubnissen für ausländische Staatsangehörige. In manchen Gemeinden kann das Standesamt die erweiterte Meldebescheinigung für Sie ausdrucken.
    Eine einfache Meldebescheinigung reicht nicht.

Kosten

Grundsätzlich ist die Umwandlung der Lebenspartnerschaft in einer Ehe gebührenfrei.

Hinweis: In Ausnahmefällen können Gebühren anfallen.

Bearbeitungsdauer

abhängig vom Einzelfall

Hinweise

Wenn Sie bei oder nach der Begründung der eingetragenen Lebenspartnerschaft einen gemeinsamen Namen geführt haben, wird dieser nach der Umwandlung der Lebenspartnerschaft auch ihr Ehename. Haben Sie noch keine Entscheidung getroffen, können Sie dies im Rahmen der Eheschließung tun.
Lebt Ihr Kind im gemeinsamen Haushalt, kann es auch den Ehenamen erhalten.

Freigabevermerk

25.06.2024 Innenministerium Baden-Württemberg