Dienstleistungen

Freundliche Mitarbeitende berät einen Kunden.

Am Freitag, 27.12.2024, bleiben alle städtischen Dienststellen geschlossen, einschließlich der Ortsverwaltungen Baiertal und Schatthausen und der Stadtwerke Wiesloch.
Das Wahlamt der Stadt Wiesloch ist am 27.12., von 8 bis 12.30 Uhr besetzt. Insbesondere zur Ausstellung von Wählbarkeitsbescheinigungen bzw. Wahlrechtsbescheinigungen für Unterstützungsunterschriften zur Vorbereitung auf die Bundestagswahl 2025. Bitte vor einer Vorsprache telefonisch unter der 06222/84-4301 melden.
 
Zusatzinformationen der Ortsverwaltungen:
Die Ortsverwaltung Baiertal ist am Montag, 23.12.2024, nicht besetzt.
Die Ortsverwaltung Schatthausen ist am Montag, 23.12.2024, lediglich von 08:00 bis 12:00 Uhr telefonisch (06222 / 84-4332) erreichbar, am Nachmittag ist die Ortsverwaltung nicht besetzt. Am 30.12.2024 bleibt die Ortsverwaltung Schatthausen geschlossen.

Leistungen

Personenbezogene Daten - Übermittlung oder Übertragung beantragen

Unternehmen, öffentliche Stellen und andere Organisationen wie beispielsweise Vereine speichern personenbezogene Daten.

Sie können verlangen, dass diese Daten direkt an Sie übermittelt oder direkt an ein anderes Unternehmen übertragen werden, dessen Dienste Sie nutzen möchten.

Beispiel:

Sie sind Mitglied eines sozialen Online-Netzwerks. Sie entscheiden, dass ein anderes soziales Netzwerk besser zu Ihren Zielen und Ihrer Altersgruppe passt. Sie können das soziale Online-Netzwerk, das Sie aktuell nutzen, bitten, Ihre personenbezogenen Daten, einschließlich Ihrer Fotos, dem neuen sozialen Netzwerk zu übermitteln.

Zuständige Stelle

die Organisation, die Daten über Sie speichert

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Die Organisation verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage einer Einwilligung oder eines Vertrags.

Verfahrensablauf

Beantragen Sie die Übertragung schriftlich, mündlich, telefonisch oder elektronisch.

Im Hinblick auf die mangelnde Sicherheit einer E-Mail-Übertragung ist es empfehlenswert, eine Verschlüsselungssoftware zu verwenden.

Fristen

Keine

Erforderliche Unterlagen

Keine

Kosten

Keine

Bearbeitungsdauer

abhängig von der Komplexität des Einzelfalles

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat dessen ausführliche Fassung am 19.02.2019 freigegeben.