Dienstleistungen

Freundliche Mitarbeitende berät einen Kunden.

Am Freitag, 27.12.2024, bleiben alle städtischen Dienststellen geschlossen, einschließlich der Ortsverwaltungen Baiertal und Schatthausen und der Stadtwerke Wiesloch.
Das Wahlamt der Stadt Wiesloch ist am 27.12., von 8 bis 12.30 Uhr besetzt. Insbesondere zur Ausstellung von Wählbarkeitsbescheinigungen bzw. Wahlrechtsbescheinigungen für Unterstützungsunterschriften zur Vorbereitung auf die Bundestagswahl 2025. Bitte vor einer Vorsprache telefonisch unter der 06222/84-4301 melden.
 
Zusatzinformationen der Ortsverwaltungen:
Die Ortsverwaltung Baiertal ist am Montag, 23.12.2024, nicht besetzt.
Die Ortsverwaltung Schatthausen ist am Montag, 23.12.2024, lediglich von 08:00 bis 12:00 Uhr telefonisch (06222 / 84-4332) erreichbar, am Nachmittag ist die Ortsverwaltung nicht besetzt. Am 30.12.2024 bleibt die Ortsverwaltung Schatthausen geschlossen.

Leistungen

Schuldienst - sich online bewerben

Sie bewerben sich für die Einstellung in den Schuldienst über das Internet. Rufen sie dazu das Portal "Lehrer Online in Baden-Württemberg" auf.

Im Portal finden Sie auch Informationen zu folgenden Themen:

  • Bewerbungsverfahren für einzelne Schularten
  • Seiteneinstieg in den Schuldienst
  • Direkteinstieg in den beruflichen Schuldienst
  • Lehrkräfte an Privatschulen
  • Bewerbungsverfahren für Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Bundesländern und dem Ausland

Onlineantrag und Formulare

  • Lehrereinstellungsportal LOBW ist das zentrale Lehrereinstellungsportal des Landes. Neben allgemeinen Informationen zur Lehrereinstellung können vor allem die Stellenausschreibungen öffentlicher wie privater Schulen, Angebote für befristete Stellen und Stelleninformationen der Regierungspräsidien abgerufen werden.

Zuständige Stelle

- die Referate 73 der Regierungspräsidien

- das Kultusministerium Baden-Württemberg

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Allgemeine Einstellungsvoraussetzungen sind:

  • Lehrbefähigung
  • Bei Laufbahnbewerbern: 1. und 2. Staatsexamen
  • Bei Seiten- und Direkteinsteigern gelten gesonderte Regeln

Die Leistungszahl, die den Rangplatz auf der Bewerberliste bestimmt, wird ausschließlich gebildet aus

  • der Summe des Zwanzigfachen der Durchschnittsnote der Ersten Lehramtsprüfung oder der Gesamtnote der Prüfung, mit der die Zulassung zum Vorbereitungsdienst erfolgte, und
  • dem Zwanzigfachen der Durchschnittsnote der Zweiten Lehramtsprüfung
  • Die Leistungszahl bei Lehramtsbewerberinnen - und bewerbern mit Bachelor- und Masterabschlüssen errechnet sich ab dem Einstellungsverfahren 2020 aus der Summe des Zehnfachen der Note des Bachelor-Abschlusses, des Zehnfachen der Note des Masterabschlusses sowie des Zwanzigfachen der Note der abschließenden Lehramtsprüfung

Bewerberinnen und Bewerber, die im Ausland eine Lehramtsanstellung erworben haben, müssen einen Nachweis über die Anerkennung ihrer Lehramtsausbildung vorlegen. Zuständige Stelle für die Anerkennung ausländischer Lehramtsausbildungen ist das Regierungspräsidium Tübingen.

Für ausländische Staatsangehörige ohne Deutsch als Muttersprache gelten in der Regel dieselben Einstellungsvoraussetzungen wie für Deutsche. Darüber hinaus müssen Sie vorlegen:

  • Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse. Dies erfolgt grundsätzlich über die Vorlage eines Sprachzertifikats auf dem Niveau C2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR). Bei Vorlage eines Sprachzertifikats auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) ist zusätzlich ein Sprachkolloquium erfolgreich zu absolvieren.
  • Anerkennung ihrer Lehramtsprüfung

Verfahrensablauf

Im Bewerbungsbereich können Sie sich allgemein für eine Einstellung bewerben. Sie können auch mit einer Datenbankabfrage die jeweils ausgeschriebenen Stellen durchsuchen und sich direkt bei den Schulen bewerben. Die Datenbank unterscheidet für den Bereich der Einstellung zwischen:

  • schulbezogenen Stellen
  • Stelleninfos der Regierungspräsidien
  • befristeten Beschäftigungen

Sie müssen sich zunächst mit E-Mail-Adresse und Kennwort registrieren. Ist die Datenübertragung der Online-Bewerbung erfolgreich, erhalten Sie eine Bewerbernummer.

Für eine gültige Bewerbung müssen Sie innerhalb von 7 Werktagen den Belegausdruck der Online-Bewerbung an das zuständige Regierungspräsidium übersenden.

Hinweis: Die Auswahl der Lehrkräfte richtet sich nach

  • Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (§ 9 Beamtenstatusgesetz),
  • verfügbaren Stellen und Mitteln sowie
  • regionalem Bedarf.

Fristen

  • Aufnahme in die Bewerberlisten für Bewerberinnen und Bewerber, die eine Einstellung zum Schuljahresbeginn anstreben: 31. März
  • Anträge auf Aufnahme in das Zusatzqualifikationsverfahren: 1. Februar

Abweichend davon müssen Bewerberinnen und Bewerber, die sich über eine schulbezogene Stellenausschreibung für eine Einstellung bewerben, ihre Bewerbung auf die Bewerberliste rechtzeitig vor dem jeweiligen Ausschreibungstermin vornehmen. Nur wer in die Bewerberliste aufgenommen wurde, kann an den weiteren Verfahren teilnehmen, beispielsweise schulbezogenen Stellenausschreibungen, Zusatzqualifikation, Stelleninformationen der Regierungspräsidien, Härtefallverfahren, Schwerbehindertenverfahren.

Erforderliche Unterlagen

Die jeweils erforderlichen Unterlagen sind in den Benutzerhinweisen (Checklisten) aufgeführt.

Falls Sie sich erstmalig bewerben, sind alle erforderlichen Daten, Nachweise, Zeugnisse, etc. dem im Bewerbungsbeleg genannten Regierungspräsidium zu übersenden. (Bei Bewerberinnen und Bewerbern, die in Baden-Württemberg den Vorbereitungsdienst derzeit absolvieren, liegen die Lehramtsprüfungszeugnisse und ggf. weitere Unterlagen in der Regel den Regierungspräsidien bereits vor.)

Falls Sie Ihre Bewerbung für eine dem Erstantrag folgende Einstellungsrunde erneuern, ist eine erneute Übermittlung Ihrer sonstigen Daten nur bei Änderung der Erstantragsdaten, ggf. mit den entsprechenden Nachweisen und Zeugnissen belegt, erforderlich.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat dessen ausführliche Fassung am 18.12.2019 freigegeben.