Dienstleistungen

Freundliche Mitarbeitende berät einen Kunden.

Am Freitag, 27.12.2024, bleiben alle städtischen Dienststellen geschlossen, einschließlich der Ortsverwaltungen Baiertal und Schatthausen und der Stadtwerke Wiesloch.
Das Wahlamt der Stadt Wiesloch ist am 27.12., von 8 bis 12.30 Uhr besetzt. Insbesondere zur Ausstellung von Wählbarkeitsbescheinigungen bzw. Wahlrechtsbescheinigungen für Unterstützungsunterschriften zur Vorbereitung auf die Bundestagswahl 2025. Bitte vor einer Vorsprache telefonisch unter der 06222/84-4301 melden.
 
Zusatzinformationen der Ortsverwaltungen:
Die Ortsverwaltung Baiertal ist am Montag, 23.12.2024, nicht besetzt.
Die Ortsverwaltung Schatthausen ist am Montag, 23.12.2024, lediglich von 08:00 bis 12:00 Uhr telefonisch (06222 / 84-4332) erreichbar, am Nachmittag ist die Ortsverwaltung nicht besetzt. Am 30.12.2024 bleibt die Ortsverwaltung Schatthausen geschlossen.

Leistungen

Ausländische Berufsabschlüsse für IHK-Berufe - anerkennen lassen

Sie haben einen ausländischen Berufsabschluss für einen IHK-Beruf und suchen in Baden-Württemberg Arbeit? Oder möchten Sie sich selbständig machen? Dann können Sie Ihre Berufsqualifikation bei der IHK FOSA (IHK Foreign Skills Approval) in Nürnberg anerkennen lassen. Durch die Anerkennung erfahren Sie, mit welchem deutschen Berufsabschluss Ihre ausländische Berufsqualifikation vergleichbar ist.

Tipp: Bei Erstanlaufstellen in Baden-Württemberg erhalten Sie eine Beratung über die Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschlusses.

Zuständige Stelle

die IHK FOSA

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Sie haben einen ausländischen Berufsabschluss für einen IHK-Beruf.
  • Sie möchten in Baden-Württemberg arbeiten.

Verfahrensablauf

Lassen Sie sich bei den Erstanlaufstellen beziehungsweise der örtlich zuständigen IHK zum Verfahrensablauf beraten. Die Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschlusses müssen Sie danach schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

Mit der Empfangsbestätigung erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Nach Eingang der Zahlung prüft die zuständige Stelle, ob wesentliche Unterschiede zwischen Ihren Berufsqualifikationen und dem deutschen Abschluss bestehen.

Sind die Berufe gleichwertig, erhalten Sie eine Gleichwertigkeitsbescheinigung. Bestehen wesentliche Unterschiede, aber vergleichbare Qualifikationen, bescheinigt sie Ihnen eine teilweise Gleichwertigkeit.

Hinweis: Ist Ihre Berufsqualifikation nicht mit dem dafür benötigten deutschen Abschluss vergleichbar, prüft die zuständige Stelle, ob Sie die Unterschiede beispielsweise durch Berufserfahrung oder Weiterbildung ausgleichen können.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • tabellarische Aufstellung der absolvierten Ausbildungsgänge und der ausgeübten Erwerbstätigkeit
  • Ausbildungsnachweise (beglaubigte Kopie)
    • Zeugnisse
    • Abschlussdokumente
  • Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, z.B.
    • Nachweise über einschlägige Berufserfahrung
    • Sonstige Befähigungsnachweise

Hinweis: Mit Ausnahme von englischsprachigen Dokumenten müssen Sie alle fremdsprachigen Unterlagen in die deutsche Sprache übersetzen lassen. Die Übersetzungen müssen von im In- oder Ausland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzern oder Übersetzerinnen erstellt worden sein.

Kosten

EUR 100,00 - 600,00, je nach Einzelfall

Bearbeitungsdauer

Die zuständige Stelle muss das Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren innerhalb von drei Monaten abschließen. Die Frist beginnt von dem Zeitpunkt an zu laufen, an dem alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Hinweise

keine

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

06.02.2024 Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart