Verleihung der Landesehrennadel
Antrag auf Verleihung der Ehrennadel des Landes Baden-Württemberg
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Die Ehrennadel verleiht der Ministerpräsident Bürgerinnen und Bürgern des Landes, die sich durch mindestens 15-jährige ehrenamtliche Tätigkeit in verantwortlicher Funktion in Vereinen und Organisationen mit kulturellen, sportlichen oder sozialen Zielen oder in vergleichbarer Weise um die Gemeinschaft besonders verdient gemacht haben.
Verfahrensablauf
Die Auszeichnung kann von jedermann bei der Stadt Wiesloch angeregt werden, sofern die zu ehrende Person ihren Wohnsitz in Wiesloch hat.
Erforderliche Unterlagen
Ausgefülltes Antragsformular
Vertiefende Informationen
Weitere Informationen finden sich auf der Internetseite des Staatsministeriums Baden-Württemberg, siehe https://stm.baden-wuerttemberg.de/de/themen/orden-und-ehrenzeichen/weitere-ehrungen-des-landes/. Die Stadt Wiesloch bietet gerne eine individuelle Beratung an.