Dienstleistungen

Bei der Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs, das aus dem Ausland eingeführt wurde, sind gesonderte Bestimmungen zu beachten.
Nähere Informationen folgen in Kürze
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Wenn Sie ein aus dem Ausland eingeführtes Gebrauchtfahrzeug zulassen möchten, benötigen Sie die nachfolgend aufgeführten Unterlagen.
Bitte beachten Sie, dass - je nach Einzelfall - noch weitere Dokumente erforderlich sein können. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Zulassungsbehörde.
(bei Abweichungen der aufgeführten Unterlagen bitten wir, die Zulassungsstelle vorab zu kontaktieren)
* in Einzelfällen können weitere Gebühren anfallen - beispielsweise im Zusammenhang mit der Sicherungsübereignung (Rücksendung/Verwahrung Fz-Brief), Änderung/Ersatz-Fz-Papiere etc.
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Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis