Lebenslagen

Symbolfoto Spielzeug-Bagger auf einem Spielplatz.

Am Freitag, 27.12.2024, bleiben alle städtischen Dienststellen geschlossen, einschließlich der Ortsverwaltungen Baiertal und Schatthausen und der Stadtwerke Wiesloch.
Das Wahlamt der Stadt Wiesloch ist am 27.12., von 8 bis 12.30 Uhr besetzt. Insbesondere zur Ausstellung von Wählbarkeitsbescheinigungen bzw. Wahlrechtsbescheinigungen für Unterstützungsunterschriften zur Vorbereitung auf die Bundestagswahl 2025. Bitte vor einer Vorsprache telefonisch unter der 06222/84-4301 melden.
 
Zusatzinformationen der Ortsverwaltungen:
Die Ortsverwaltung Baiertal ist am Montag, 23.12.2024, nicht besetzt.
Die Ortsverwaltung Schatthausen ist am Montag, 23.12.2024, lediglich von 08:00 bis 12:00 Uhr telefonisch (06222 / 84-4332) erreichbar, am Nachmittag ist die Ortsverwaltung nicht besetzt. Am 30.12.2024 bleibt die Ortsverwaltung Schatthausen geschlossen.

Beteiligung des Opfers am Verfahren

In der Regel erhalten Verletzte einer Straftat nur dann einen Bescheid von der Staatsanwaltschaft, wenn das Ermittlungsverfahren dort eingestellt wird.

Sie können schon bei der Anzeigeerstattung, bei Ihrer Vernehmung als Zeugin oder Zeuge oder später schriftlich bei der Staatsanwaltschaft darum bitten, dass Sie über den Termin und den Ort der Hauptverhandlung sowie über die gegen den Angeklagten erhobenen Beschuldigungen informiert werden.

Auf Antrag werden Verletzte einer Straftat, wenn sie betroffen sind, durch die Stelle, die die Verfahrensakten inne hat, über den Ausgang des gerichtlichen Verfahrens unterrichtet.
Ihren Antrag können Sie an die zuständige Staatsanwaltschaft richten.

Wenn Sie die deutsche Sprache nicht sprechen, können Ihnen Zeit und Ort der Verhandlung auf Antrag in einer für Sie verständlichen Sprache mitgeteilt werden.

Hinweis: Hierfür benötigen Sie keine anwaltliche Vertretung. Ein Muster für ein solches Anschreiben finden Sie im Anhang der Opferfibel.

Geben Sie bei allen Ihr Verfahren betreffenden Anschreiben den vollständigen Namen der oder des Beschuldigten und das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts an.

Wenn Sie daran ein berechtigtes Interesse haben, können Sie auch beantragen, dass Ihnen mitgeteilt wird, ob sich die oder der Beschuldigte oder Verurteilte in Haft befindet oder ob ihr oder ihm erstmals Vollzugslockerungen oder Urlaub gewährt werden.
Ihnen ist auf Antrag auch mitzuteilen, wenn der oder dem Verurteilten erneut Vollzugslockerungen oder Urlaub gewährt werden, wenn Sie dafür ein berechtigtes Interesse darlegen oder dies ersichtlich ist und kein überwiegendes schutzwürdiges Interesse der oder des Verurteilten am Ausschluss der Mitteilung vorliegt.
Ebenso wird Ihnen auf Ihren Antrag hin durch die Staatsanwaltschaft mitgeteilt, ob sich die oder der Beschuldigte beziehungsweise die oder der Verurteilte einer freiheitsentziehenden Maßnahme durch Flucht entzogen hat und ob und welche Maßnahmen zu Ihrem Schutz deswegen getroffen wurden.

Neben der Beteiligung als Zeugin oder Zeuge an einem Strafverfahren können Sie in bestimmten Fällen auch als Neben- oder Privatklägerin beziehungsweise als Neben- oder Privatkläger bei einem Verfahren auftreten:

Um eine stärkere Beteiligung am Strafverfahren zu ermöglichen, können Sie sich bei einer Reihe von Delikten als Nebenklägerin oder Nebenkläger der Anklage anschließen. Sie werden dadurch zu einer oder einem Verfahrensbeteiligten.

Hat die Staatsanwaltschaft ein Verfahren eingestellt (zum Beispiel wegen mangelnden öffentlichen Interesses), können Sie im Verfahren als Privatklägerin oder Privatkläger an die Stelle der Staatsanwaltschaft treten.

Freigabevermerk

04.08.2023 Justizministerium Baden-Württemberg