Lebenslagen

Symbolfoto Spielzeug-Bagger auf einem Spielplatz.

Am Freitag, 27.12.2024, bleiben alle städtischen Dienststellen geschlossen, einschließlich der Ortsverwaltungen Baiertal und Schatthausen und der Stadtwerke Wiesloch.
Das Wahlamt der Stadt Wiesloch ist am 27.12., von 8 bis 12.30 Uhr besetzt. Insbesondere zur Ausstellung von Wählbarkeitsbescheinigungen bzw. Wahlrechtsbescheinigungen für Unterstützungsunterschriften zur Vorbereitung auf die Bundestagswahl 2025. Bitte vor einer Vorsprache telefonisch unter der 06222/84-4301 melden.
 
Zusatzinformationen der Ortsverwaltungen:
Die Ortsverwaltung Baiertal ist am Montag, 23.12.2024, nicht besetzt.
Die Ortsverwaltung Schatthausen ist am Montag, 23.12.2024, lediglich von 08:00 bis 12:00 Uhr telefonisch (06222 / 84-4332) erreichbar, am Nachmittag ist die Ortsverwaltung nicht besetzt. Am 30.12.2024 bleibt die Ortsverwaltung Schatthausen geschlossen.

Bildung als Beitrag zur Partizipation von Menschen mit Behinderung

Die Sicherung von Aktivität und Teilhabe von Menschen mit Behinderung jedes Alters ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie bezieht sich auf alle Bereiche des Lebens. Eine qualifizierte und den jeweiligen Bedarfen entsprechende Bildung ist entscheidend, um an allen gesellschaftlichen Bereichen individuell teilnehmen zu können. Die Ermittlung der jeweiligen Bedarfe erfolgt über diagnostisches Handeln unterschiedlicher Professionen. Der Anspruch auf eine ihren Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Bildung gilt für Menschen mit Behinderung wie für Menschen ohne Behinderung gleichermaßen.

 

Die Sicherung von Aktivität und Teilhabe beginnt für alle Menschen bereits mit der Geburt. Professionelle Angebote im Bereich der frühkindlichen Bildung unterstützen in dieser Phase Eltern, Erziehungsberechtigte und Familien von Kindern mit Behinderung. Im weiteren Verlauf der Biographie wird die Teilhabe gesichert über schulische und berufliche Bildungsangebote, gegebenenfalls eine akademische Ausbildung sowie unterschiedliche Formen der Weiterbildung von Menschen mit Behinderung.

Freigabevermerk

19.12.2023 Kultusministerium Baden-Württemberg