Lebenslagen

Symbolfoto Spielzeug-Bagger auf einem Spielplatz.

Am Freitag, 27.12.2024, bleiben alle städtischen Dienststellen geschlossen, einschließlich der Ortsverwaltungen Baiertal und Schatthausen und der Stadtwerke Wiesloch.
Das Wahlamt der Stadt Wiesloch ist am 27.12., von 8 bis 12.30 Uhr besetzt. Insbesondere zur Ausstellung von Wählbarkeitsbescheinigungen bzw. Wahlrechtsbescheinigungen für Unterstützungsunterschriften zur Vorbereitung auf die Bundestagswahl 2025. Bitte vor einer Vorsprache telefonisch unter der 06222/84-4301 melden.
 
Zusatzinformationen der Ortsverwaltungen:
Die Ortsverwaltung Baiertal ist am Montag, 23.12.2024, nicht besetzt.
Die Ortsverwaltung Schatthausen ist am Montag, 23.12.2024, lediglich von 08:00 bis 12:00 Uhr telefonisch (06222 / 84-4332) erreichbar, am Nachmittag ist die Ortsverwaltung nicht besetzt. Am 30.12.2024 bleibt die Ortsverwaltung Schatthausen geschlossen.

Checkliste für Hochwasser

Bürgerinnen und Bürger können viel tun, um sich und ihr Eigentum vor den Folgen eines Hochwassers zu schützen.

Ihre Eigenvorsorge ist wichtig, denn die technischen Hochwasserschutzeinrichtungen wirken immer nur im Rahmen ihrer Bemessungsgrenzen und können damit keinen hundertprozentigen Schutz bieten.

Die Feuerwehr wird sich im Ernstfall erst um die Objekte kümmern, bei denen Leib und Leben von Menschen oder besonders wertvolle Gegenstände gefährdet sind.
Nach dem Wasserhaushaltsgesetz ist jede Person dazu verpflichtet, Maßnahmen zur Eigenvorsorge für den Fall eines Hochwassers zu treffen.

Informieren Sie sich!
In der Hochwassergefahrenkarte können Hausbesitzer und Hausbesitzerinnen sowie Mieter und Mieterinnen sehen, ob und in welchem Ausmaß ihre Häuser und Wohnungen von Hochwasser betroffen sein können.
Aktuelle Informationen zur Hochwassersituation liefert die Hochwasservorhersagezentrale (HVZ).
Aktuelle Wetterwarnungen gibt der Deutsche Wetterdienst heraus.

Schon bei der Planung und dem Bau können Eigentümer Maßnahmen treffen, zum Beispiel auf einen Keller verzichten und geeignete Baumaterialien verwenden.
Doch auch an bestehenden Gebäuden lässt sich viel erreichen, beispielsweise über den Einbau von Rückschlagklappen oder mit mobilen Einrichtungen zur Abdichtung von Kellerschächten oder Türen.

Heizöl ist ein wassergefährdender Stoff und darf auch bei Hochwasser nicht austreten.
Daher sind Energieträger wie Holzpellets oder Erdgas prinzipiell besser geeignet.
Ist Heizöl die einzige Alternative, muss der Öltank hochwassersicher installiert werden.

Weitere Maßnahmen der Eigenvorsorge sind die Aufstellung eines privaten Notfallplans und die finanzielle Absicherung durch Rücklagen oder Versicherungen.

Rechtsgrundlage

Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

  • § 5 Absatz 2 - Allgemeine Sorgfaltspflichten

Zugehörige Leistungen

Freigabevermerk

18.07.2024 Umweltministerium Baden-Württemberg