Lebenslagen

Symbolfoto Spielzeug-Bagger auf einem Spielplatz.

Am Freitag, 27.12.2024, bleiben alle städtischen Dienststellen geschlossen, einschließlich der Ortsverwaltungen Baiertal und Schatthausen und der Stadtwerke Wiesloch.
Das Wahlamt der Stadt Wiesloch ist am 27.12., von 8 bis 12.30 Uhr besetzt. Insbesondere zur Ausstellung von Wählbarkeitsbescheinigungen bzw. Wahlrechtsbescheinigungen für Unterstützungsunterschriften zur Vorbereitung auf die Bundestagswahl 2025. Bitte vor einer Vorsprache telefonisch unter der 06222/84-4301 melden.
 
Zusatzinformationen der Ortsverwaltungen:
Die Ortsverwaltung Baiertal ist am Montag, 23.12.2024, nicht besetzt.
Die Ortsverwaltung Schatthausen ist am Montag, 23.12.2024, lediglich von 08:00 bis 12:00 Uhr telefonisch (06222 / 84-4332) erreichbar, am Nachmittag ist die Ortsverwaltung nicht besetzt. Am 30.12.2024 bleibt die Ortsverwaltung Schatthausen geschlossen.

Erleichterungen und Hilfen

Wenn Sie Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung oder Rentenversicherung sind, müssen Sie für Heilbehandlungen oder zu stationären Leistungen zur medizinischen Rehabilitation in der Regel Zuzahlungen leisten. Von dieser Regelung gibt es Ausnahmen.

Sie erhalten in der Regel eine Ermäßigung bei der Zahlung der Kurtaxe von bis zu 50 Prozent. Den Antrag müssen Sie im Kurort stellen.

Schwerbehinderte Menschen haben einen gesetzlichen Anspruch auf Hilfen, Vergünstigungen und Nachteilsausgleiche.

Das Steuerrecht trägt dazu bei, Nachteile von Menschen mit Behinderung in finanzieller Hinsicht zu mildern, indem es unter bestimmten Voraussetzungen Erleichterungen gewährt.

Sie haben Anspruch auf zusätzlichen Urlaub von 5 Arbeitstagen pro Jahr und auf begleitende Hilfe am Arbeitsplatz. Daneben können Sie die Freistellung von Mehrarbeit bei Ihrem Arbeitgeber beantragen und haben Anspruch auf einen an Ihre Behinderung individuell angepassten Arbeitsplatz.

Entsprechende Merkzeichen berechtigen Menschen mit Behinderungen zur Inanspruchnahme der unentgeltlichen Beförderung im Nahverkehr. Ob ein Eigenanteil erbracht werden muss, ist vom jeweils zuerkannten Merkzeichen abhängig. Eine außergewöhnliche Gehbehinderung (Merkzeichen „aG“ im Schwerbehindertenausweis) berechtigt zu einem (blauen) Parkausweis, um auf Behindertenparkplätzen parken zu dürfen. Ein orangefarbenen Parkausweis berechtigt zwar nicht zum Parken auf den Behindertenparkpltzen, bietet jedoch eine Reihe von Erleichterungen beim Parken.

Schwerbehinderten Menschen steht bei einem Wohnungsumbau mit behindertengerechter Ausstattung Unterstützung zu.

Hör- und sprachbehinderte Menschen können im Notfall die Polizei oder andere Hilfs- und Rettungsdienste über den Faxnotruf 110 erreichen.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat ihn am 26.07.2023 freigegeben.