Lebenslagen

Symbolfoto Spielzeug-Bagger auf einem Spielplatz.

Am Freitag, 27.12.2024, bleiben alle städtischen Dienststellen geschlossen, einschließlich der Ortsverwaltungen Baiertal und Schatthausen und der Stadtwerke Wiesloch.
Das Wahlamt der Stadt Wiesloch ist am 27.12., von 8 bis 12.30 Uhr besetzt. Insbesondere zur Ausstellung von Wählbarkeitsbescheinigungen bzw. Wahlrechtsbescheinigungen für Unterstützungsunterschriften zur Vorbereitung auf die Bundestagswahl 2025. Bitte vor einer Vorsprache telefonisch unter der 06222/84-4301 melden.
 
Zusatzinformationen der Ortsverwaltungen:
Die Ortsverwaltung Baiertal ist am Montag, 23.12.2024, nicht besetzt.
Die Ortsverwaltung Schatthausen ist am Montag, 23.12.2024, lediglich von 08:00 bis 12:00 Uhr telefonisch (06222 / 84-4332) erreichbar, am Nachmittag ist die Ortsverwaltung nicht besetzt. Am 30.12.2024 bleibt die Ortsverwaltung Schatthausen geschlossen.

Erwerb eines Grundstücks im Wege der Erbfolge

Der Erwerb eines Grundstücks im Wege der Erbfolge erfordert keine Einigung und Eintragung im Grundbuch. Erben Sie ein Grundstück, werden Sie oder die Erbengemeinschaft, der Sie angehören, Eigentümer. Das Grundbuchamt ist gehalten, auf eine Berichtigung des Grundbuchs hinzuwirken.

Wenn Sie ein Grundstück oder ein Vermögen, das aus einem Grundstückskauf herrührt, erben, sollten Sie sorgfältig auf mögliche schädliche Bodenveränderungen und Altlasten achten, selbst wenn Sie es weiterverkaufen wollen. Als Erbe oder Erbin ("Gesamtrechtsnachfolger") können Sie auch für Schadstoffeinträge, die der Erblasser verursacht hat, in Haftung genommen werden.

Wenn Sie ein Grundstück erben oder von jemandem geschenkt bekommen, fällt Erbschaft- oder Schenkungsteuer an.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium, das Umweltministerium und das Finanz- und Wirtschaftsministerium, vertreten durch die Oberfinanzdirektion Karlsruhe, haben ihn am 29.01.2020 freigegeben.