Lebenslagen

Symbolfoto Spielzeug-Bagger auf einem Spielplatz.

Am Freitag, 27.12.2024, bleiben alle städtischen Dienststellen geschlossen, einschließlich der Ortsverwaltungen Baiertal und Schatthausen und der Stadtwerke Wiesloch.
Das Wahlamt der Stadt Wiesloch ist am 27.12., von 8 bis 12.30 Uhr besetzt. Insbesondere zur Ausstellung von Wählbarkeitsbescheinigungen bzw. Wahlrechtsbescheinigungen für Unterstützungsunterschriften zur Vorbereitung auf die Bundestagswahl 2025. Bitte vor einer Vorsprache telefonisch unter der 06222/84-4301 melden.
 
Zusatzinformationen der Ortsverwaltungen:
Die Ortsverwaltung Baiertal ist am Montag, 23.12.2024, nicht besetzt.
Die Ortsverwaltung Schatthausen ist am Montag, 23.12.2024, lediglich von 08:00 bis 12:00 Uhr telefonisch (06222 / 84-4332) erreichbar, am Nachmittag ist die Ortsverwaltung nicht besetzt. Am 30.12.2024 bleibt die Ortsverwaltung Schatthausen geschlossen.

Finanzdienstleistungen und Beschwerdeverfahren

Fragen aus dem Bereich des Finanzwesens sind häufig sehr vielschichtig und für Sie als Verbraucherin oder Verbraucher oft nur schwer zu durchschauen. Auf diesem Feld stehen Sie Dienstleistern gegenüber, für die das eigene finanzielle Interesse im Vordergrund steht.

Da Sie sich als Verbraucherin oder Verbraucher dabei nur selten auf Unerfahrenheit berufen können, sollten Sie sich über Ihre Rechte informieren und sich kritisch mit den Angeboten auseinandersetzen. Dies ist besonders wichtig im Finanzbereich, denn hier gilt es, eigene finanzielle Schäden zu vermeiden.

Dieses Kapitel soll Ihnen einen grundlegenden Einblick in folgende wichtige Fragen des Verbraucherschutzes aus dem Finanzbereich geben:

Finanzdienstleistungen

  • Verbraucherkredit
  • Überziehungskredit
  • sonstige Finanzierungshilfen
  • Anlegerschutz
  • grenzüberschreitender Zahlungsverkehr im europäischen Binnenmarkt

Außergerichtliche Beschwerdeverfahren

Wenn Sie die Entscheidung einer Versicherung oder einer Bank als falsch erachten, müssen Sie nicht unbedingt gleich den Weg zum Gericht einschlagen. Welche andere Möglichkeiten Sie noch haben, können Sie in den Verfahrensbeschreibungen nachlesen.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat ihn am 25.10.2023 freigegeben.