Lebenslagen

Symbolfoto Spielzeug-Bagger auf einem Spielplatz.

Am Freitag, 27.12.2024, bleiben alle städtischen Dienststellen geschlossen, einschließlich der Ortsverwaltungen Baiertal und Schatthausen und der Stadtwerke Wiesloch.
Das Wahlamt der Stadt Wiesloch ist am 27.12., von 8 bis 12.30 Uhr besetzt. Insbesondere zur Ausstellung von Wählbarkeitsbescheinigungen bzw. Wahlrechtsbescheinigungen für Unterstützungsunterschriften zur Vorbereitung auf die Bundestagswahl 2025. Bitte vor einer Vorsprache telefonisch unter der 06222/84-4301 melden.
 
Zusatzinformationen der Ortsverwaltungen:
Die Ortsverwaltung Baiertal ist am Montag, 23.12.2024, nicht besetzt.
Die Ortsverwaltung Schatthausen ist am Montag, 23.12.2024, lediglich von 08:00 bis 12:00 Uhr telefonisch (06222 / 84-4332) erreichbar, am Nachmittag ist die Ortsverwaltung nicht besetzt. Am 30.12.2024 bleibt die Ortsverwaltung Schatthausen geschlossen.

Finanzielle Hilfen und Rente

Zu den wichtigsten finanziellen Unterstützungen werdender Mütter gehören der Mutterschutzlohn sowie das Mutterschaftsgeld. Sollten Sie sich in einer schwierigen sozialen oder wirtschaftlichen Situation befinden, helfen Ihnen verschiedene Stiftungen oder das Sozialamt.

Viele Hilfsangebote, die Sie gegebenenfalls bereits während der Schwangerschaft in Anspruch nehmen, können Sie nach der Geburt Ihres Kindes weiternutzen oder erst dann beantragen. Ein Beispiel dafür ist die Hebamme, die Sie und Ihr Baby auch nach der Entbindung betreut.

Gesetzliche Rentenversicherung

Kindererziehungszeiten - wer Kinder in Deutschland erzieht und hier mit ihnen lebt, erhält Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet. Die Beiträge hierfür trägt der Bund.

Daneben gibt es noch die Kinderberücksichtigungszeit. Die Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahrs des Kindes wirkt sich nicht wie Beitragszeiten direkt auf die Höhe der Rentenanwartschaften aus.

Sie ist aber maßgebend für

  • die Erfüllung der Wartezeit für eine vorzeitige Altersrente (zum Beispiel Altersrente für langjährig Versicherte oder besonders langjährig Versicherte),
  • den Versicherungsschutz bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit,
  • einen Zuschlag an zusätzlichen Entgeltpunkten für Personen, die gleichzeitig mehrere Kinder erziehen,
  • die Bewertung der beitragsfreien und beitragsgeminderten Zeiten (zum Beispiel bestimmte Anrechnungszeiten, Zeiten der beruflichen Ausbildung),
  • die Erhöhung der Mindestentgeltpunkte für Versicherte mit geringem Arbeitsentgelt, sofern sie 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten erreichen.

Freigabevermerk

12.04.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg