Lebenslagen

Symbolfoto Spielzeug-Bagger auf einem Spielplatz.

Am Freitag, 27.12.2024, bleiben alle städtischen Dienststellen geschlossen, einschließlich der Ortsverwaltungen Baiertal und Schatthausen und der Stadtwerke Wiesloch.
Das Wahlamt der Stadt Wiesloch ist am 27.12., von 8 bis 12.30 Uhr besetzt. Insbesondere zur Ausstellung von Wählbarkeitsbescheinigungen bzw. Wahlrechtsbescheinigungen für Unterstützungsunterschriften zur Vorbereitung auf die Bundestagswahl 2025. Bitte vor einer Vorsprache telefonisch unter der 06222/84-4301 melden.
 
Zusatzinformationen der Ortsverwaltungen:
Die Ortsverwaltung Baiertal ist am Montag, 23.12.2024, nicht besetzt.
Die Ortsverwaltung Schatthausen ist am Montag, 23.12.2024, lediglich von 08:00 bis 12:00 Uhr telefonisch (06222 / 84-4332) erreichbar, am Nachmittag ist die Ortsverwaltung nicht besetzt. Am 30.12.2024 bleibt die Ortsverwaltung Schatthausen geschlossen.

Gewalt in der Familie

Gewalt in der Familie, in der Verwandtschaft oder im engeren Bekanntenkreis kommt sehr viel häufiger vor als Gewalt, die von fremden Tätern ausgeht. Sexualisierte Gewalt ist dabei nur eine Form von Gewalt. Auch körperliche und seelische Misshandlungen innerhalb der Familie müssen nicht hingenommen werden.

Wenn Kinder selbst Opfer häuslicher Gewalt werden oder die gewalttätigen Auseinandersetzungen ihrer Eltern mitverfolgen müssen, kann dies schwerwiegende Folgen für ihre seelische und körperliche Gesundheit haben.

In den meisten Fällen sind Kinder und Jugendliche auf Hilfe von außen angewiesen.

  • Wenn Sie das Gefühl haben, dass Mitglieder Ihrer Familie belästigt oder misshandelt werden, sollten Sie mit einer Person Ihres Vertrauens sprechen. Kinder sollten sich am besten an einen Erwachsenen wenden.
  • Sie können sich zur Unterstützung auch an eine Beratungsstelle wenden. Dort wird Ihnen geholfen, ohne dass Sie Ihren Namen nennen müssen.

Konflikte und Gewalt innerhalb der Familie können auch mithilfe der Familienmediation gelöst werden. Dabei kann die Familie mit Dritten ihre Konflikte besprechen. Sie kann gemeinsam mit diesen Beratungsstellen, Jugendämtern, Psychologinnen und Psychologen, aber auch Anwältinnen und Anwälten nach Lösungen suchen.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

07.10.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg