Lebenslagen

Symbolfoto Spielzeug-Bagger auf einem Spielplatz.

Am Freitag, 27.12.2024, bleiben alle städtischen Dienststellen geschlossen, einschließlich der Ortsverwaltungen Baiertal und Schatthausen und der Stadtwerke Wiesloch.
Das Wahlamt der Stadt Wiesloch ist am 27.12., von 8 bis 12.30 Uhr besetzt. Insbesondere zur Ausstellung von Wählbarkeitsbescheinigungen bzw. Wahlrechtsbescheinigungen für Unterstützungsunterschriften zur Vorbereitung auf die Bundestagswahl 2025. Bitte vor einer Vorsprache telefonisch unter der 06222/84-4301 melden.
 
Zusatzinformationen der Ortsverwaltungen:
Die Ortsverwaltung Baiertal ist am Montag, 23.12.2024, nicht besetzt.
Die Ortsverwaltung Schatthausen ist am Montag, 23.12.2024, lediglich von 08:00 bis 12:00 Uhr telefonisch (06222 / 84-4332) erreichbar, am Nachmittag ist die Ortsverwaltung nicht besetzt. Am 30.12.2024 bleibt die Ortsverwaltung Schatthausen geschlossen.

Hochwasserangepasstes Planen und Bauen

Liegt Ihr Grundstück in einem hochwassergefährdeten Gebiet, ist es sinnvoll, schon bei Planung des Gebäudes geeignete Vorkehrungen zu treffen, durch die Schäden in größerem Umfang vermieden werden können.
Dies können Sie beispielsweise tun, indem Sie das Kellergeschoss wasserdicht bauen beziehungsweise ganz auf Kellerräume verzichten oder tiefer gelegene Gebäudeöffnungen verschließen.
Die Bauweise des Gebäudes und die Wahl der jeweiligen Baumaterialien haben hier entscheidenden Einfluss auf die Höhe der Hochwasserschäden.
Öltanks in hochwassergefährdeten Gebieten müssen speziell gesichert werden.

Vor Beginn der Planung von Bau- oder Sanierungsmaßnahmen sollten Sie alle verfügbaren Informationen in Bezug auf die Überschwemmungsgefahr Ihres Grundstücks einholen. Dazu können Sie die Hochwassergefahrenkarten des Landes Baden-Württemberg nutzen.
Achten Sie auch auf die Überschwemmungsgefahr durch Starkregen.
Jeder Bauherr beziehungsweise jede Bauherrin ist bei einer möglichen Bedrohung durch Hochwasser gesetzlich verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen.

Tipp: Um das wirtschaftliche Risiko zu mindern, kann auch der Abschluss einer Hochwasserversicherung beziehungsweise einer Elementarschadenversicherung sinnvoll sein.

Zugehörige Leistungen

Freigabevermerk

28.08.2023 Umweltministerium Baden-Württemberg