Lebenslagen

Symbolfoto Spielzeug-Bagger auf einem Spielplatz.

Am Freitag, 27.12.2024, bleiben alle städtischen Dienststellen geschlossen, einschließlich der Ortsverwaltungen Baiertal und Schatthausen und der Stadtwerke Wiesloch.
Das Wahlamt der Stadt Wiesloch ist am 27.12., von 8 bis 12.30 Uhr besetzt. Insbesondere zur Ausstellung von Wählbarkeitsbescheinigungen bzw. Wahlrechtsbescheinigungen für Unterstützungsunterschriften zur Vorbereitung auf die Bundestagswahl 2025. Bitte vor einer Vorsprache telefonisch unter der 06222/84-4301 melden.
 
Zusatzinformationen der Ortsverwaltungen:
Die Ortsverwaltung Baiertal ist am Montag, 23.12.2024, nicht besetzt.
Die Ortsverwaltung Schatthausen ist am Montag, 23.12.2024, lediglich von 08:00 bis 12:00 Uhr telefonisch (06222 / 84-4332) erreichbar, am Nachmittag ist die Ortsverwaltung nicht besetzt. Am 30.12.2024 bleibt die Ortsverwaltung Schatthausen geschlossen.

Immissionsschutz

Ziel des Immissionsschutzes ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser und die Atmosphäre vor schädlichen Umwelteinwirkungen in Form von Luftverunreinigungen, Geräuschen, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlen zu schützen beziehungsweise schon die Entstehung solcher Emissionen an der Quelle zu vermeiden.

Im Bundes-Immissionsschutzgesetz werden dazu folgende Bereiche geregelt:

  • genehmigungsbedürftige Anlagen,
  • nicht genehmigungsbedürftige Anlagen,
  • Anlagensicherheit,
  • Beschaffenheit von Brenn- und Treibstoffen,
  • Beschaffenheit von Straßen und Schienenwegen
  • die Überwachung und Verbesserung der Luftqualität sowie
  • die Lärmminderungsplanung.

Die Errichtung und der Betrieb von genehmigungsbedürftigen Anlagen , die in besonderem Maße Luftverunreinigungen oder Lärm verursachen und länger als zwölf Monate am selben Ort betrieben werden sollen, brauchen eine "immissionsschutzrechtliche Genehmigung".

Im Rahmen eines Neu- oder Änderungsgenehmigungsverfahrens kann eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich sein. Dabei wird in einem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren geprüft, welche Auswirkungen das Vorhaben auf die Umwelt hat.
Die festgestellten Auswirkungen müssen anschließend beschrieben und bewertet werden.

Als Betreiber einer Anlage müssen Sie dafür sorgen, dass von Ihrer Anlagen keine schädlichen Umweltauswirkungen ausgehen.

Eine Konkretisierung der gesetzlichen Anforderungen an die Vermeidung von schädlichen Luftschadstoffen und Vorgaben zum Lärmschutz sind enhalten in:

  • mehreren Verordnungen zum Bundes-Immissionsschutzgesetz
  • der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft - TA Luft
  • der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm

Freigabevermerk

29.08.2023; Umweltministerium Baden-Württemberg