Lebenslagen

Symbolfoto Spielzeug-Bagger auf einem Spielplatz.

Am Freitag, 27.12.2024, bleiben alle städtischen Dienststellen geschlossen, einschließlich der Ortsverwaltungen Baiertal und Schatthausen und der Stadtwerke Wiesloch.
Das Wahlamt der Stadt Wiesloch ist am 27.12., von 8 bis 12.30 Uhr besetzt. Insbesondere zur Ausstellung von Wählbarkeitsbescheinigungen bzw. Wahlrechtsbescheinigungen für Unterstützungsunterschriften zur Vorbereitung auf die Bundestagswahl 2025. Bitte vor einer Vorsprache telefonisch unter der 06222/84-4301 melden.
 
Zusatzinformationen der Ortsverwaltungen:
Die Ortsverwaltung Baiertal ist am Montag, 23.12.2024, nicht besetzt.
Die Ortsverwaltung Schatthausen ist am Montag, 23.12.2024, lediglich von 08:00 bis 12:00 Uhr telefonisch (06222 / 84-4332) erreichbar, am Nachmittag ist die Ortsverwaltung nicht besetzt. Am 30.12.2024 bleibt die Ortsverwaltung Schatthausen geschlossen.

Gerichtliches Mahnverfahren

Das gerichtliche Mahnverfahren ermöglicht demjenigen, der einen Zahlungsanspruch hat, diesen Anspruch auf einfache und schnelle Weise geltend zu machen und einen zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titel zu erhalten.

Das Mahnverfahren ist besonders geeignet für die Geltendmachung von Zahlungsansprüchen, über die kein Streit besteht. Die Beteiligten können so ein aufwendigeres gerichtliches Klageverfahren vermeiden.

Voraussetzung für das Mahnverfahren ist, dass

  • ein Anspruch auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme in Euro geltend gemacht wird,
  • der Anspruch fällig ist und
  • der Zahlungsanspruch nicht von einer Gegenleistung abhängig ist, die noch nicht erbracht wurde.

Einen Mahnbescheid zu beantragen kann dann sinnvoll sein, wenn Sie davon ausgehen können, dass der Schuldner keine Einwände gegen Ihren Anspruch vorbringen wird.
Erhebt der Schuldner gegen den ihm zugestellten Mahnbescheid rechtzeitig Widerspruch, wird das Mahnverfahren auf Antrag einer Partei in ein reguläres ("streitiges") Gerichtsverfahren überführt, in dem die Berechtigung der Forderung geprüft wird.

Ziel des Mahnverfahrens ist, den Schuldner zur Zahlung zu bewegen.
Gelingt dies nicht und hat der Schuldner auch keinen Widerspruch erhoben, können Sie einen Vollstreckungsbescheid beantragen.
Mit dem Vollstreckungsbescheid können Sie Ihren Anspruch mit staatlicher Hilfe (zum Beispiel durch einen Gerichtsvollzieher) im Wege der Zwangsvollstreckung durchsetzen.
Legt der Schuldner gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch ein, wird das Verfahren automatisch in ein reguläres Gerichtsverfahren überführt.

Freigabevermerk

14.04.2024 Justizministerium Baden-Württemberg