Lebenslagen

Symbolfoto Spielzeug-Bagger auf einem Spielplatz.

Am Freitag, 27.12.2024, bleiben alle städtischen Dienststellen geschlossen, einschließlich der Ortsverwaltungen Baiertal und Schatthausen und der Stadtwerke Wiesloch.
Das Wahlamt der Stadt Wiesloch ist am 27.12., von 8 bis 12.30 Uhr besetzt. Insbesondere zur Ausstellung von Wählbarkeitsbescheinigungen bzw. Wahlrechtsbescheinigungen für Unterstützungsunterschriften zur Vorbereitung auf die Bundestagswahl 2025. Bitte vor einer Vorsprache telefonisch unter der 06222/84-4301 melden.
 
Zusatzinformationen der Ortsverwaltungen:
Die Ortsverwaltung Baiertal ist am Montag, 23.12.2024, nicht besetzt.
Die Ortsverwaltung Schatthausen ist am Montag, 23.12.2024, lediglich von 08:00 bis 12:00 Uhr telefonisch (06222 / 84-4332) erreichbar, am Nachmittag ist die Ortsverwaltung nicht besetzt. Am 30.12.2024 bleibt die Ortsverwaltung Schatthausen geschlossen.

Vaterschaft

Bei ehelich geborenen Kindern gilt grundsätzlich der Ehemann der Mutter als Vater des Kindes.

Handelt es sich um ein nicht eheliches Kind, ist der Mann Vater des Kindes,

  • der die Vaterschaft anerkannt hat oder
  • dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde.

Sind Sie der Vater eines nicht ehelichen Kindes, können Sie schon vor der Geburt die Vaterschaft anerkennen.

Als Mutter eines nicht ehelichen Kindes können Sie Hilfe vom Jugendamt erhalten. Es hilft Ihnen bei

  • der Feststellung der Vaterschaft
  • der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.

Zahlt der unterhaltsverpflichtete Vater des Kindes nicht oder nicht regelmäßig Kindesunterhalt, hat das Kind, das bei seiner alleinerziehenden Mutter lebt, einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.
Für Kinder von 12 bis 17 Jahren gelten zusätzliche Voraussetzungen.
Sie müssen den Antrag beim zuständigen Jugendamt stellen.

Freigabevermerk

Stand: 19.06.2024

Verantwortlich: Sozialministerium und Justizministerium Baden-Württemberg