Lebenslagen

Symbolfoto Spielzeug-Bagger auf einem Spielplatz.

Am Freitag, 27.12.2024, bleiben alle städtischen Dienststellen geschlossen, einschließlich der Ortsverwaltungen Baiertal und Schatthausen und der Stadtwerke Wiesloch.
Das Wahlamt der Stadt Wiesloch ist am 27.12., von 8 bis 12.30 Uhr besetzt. Insbesondere zur Ausstellung von Wählbarkeitsbescheinigungen bzw. Wahlrechtsbescheinigungen für Unterstützungsunterschriften zur Vorbereitung auf die Bundestagswahl 2025. Bitte vor einer Vorsprache telefonisch unter der 06222/84-4301 melden.
 
Zusatzinformationen der Ortsverwaltungen:
Die Ortsverwaltung Baiertal ist am Montag, 23.12.2024, nicht besetzt.
Die Ortsverwaltung Schatthausen ist am Montag, 23.12.2024, lediglich von 08:00 bis 12:00 Uhr telefonisch (06222 / 84-4332) erreichbar, am Nachmittag ist die Ortsverwaltung nicht besetzt. Am 30.12.2024 bleibt die Ortsverwaltung Schatthausen geschlossen.

Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren

Die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) stellen Bildungsangebote bereit für Schülerinnen und Schülern mit einem durch das Staatliche Schulamt festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot, die kein inklusives Bildungsangebot an einer allgemeinen Schule besuchen. Die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren unterscheiden sich nach folgenden Förderschwerpunkten (s. § 15 Schulgesetz):

  • Lernen
  • Sprache
  • Emotionale und soziale Entwicklung
  • Sehen
  • Hören
  • Geistige Entwicklung
  • Körperliche und motorische Entwicklung
  • Schülerinnen und Schüler in längerer Krankenhausbehandlung

Schülerinnen und Schüler mit einem durch das Staatliche Schulamt festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot können auf Wunsch der Eltern ein inklusives Bildungsangebot an einer allgemeinen Schule oder ein SBBZ in unterschiedlichen Bildungsgängen besuchen.

Haben sich Eltern nach einer Beratung durch das Staatliche Schulamt für ein SBBZ mit einem Förderschwerpunkt entschieden, der vom Wohnort aus nicht erreicht werden kann, kann der Schüler oder die Schülerin an einem SBBZ mit Internat aufgenommen werden.

Freigabevermerk

27.03.2024 Kultusministerium Baden-Württemberg