Lebenslagen

Symbolfoto Spielzeug-Bagger auf einem Spielplatz.

Am Freitag, 27.12.2024, bleiben alle städtischen Dienststellen geschlossen, einschließlich der Ortsverwaltungen Baiertal und Schatthausen und der Stadtwerke Wiesloch.
Das Wahlamt der Stadt Wiesloch ist am 27.12., von 8 bis 12.30 Uhr besetzt. Insbesondere zur Ausstellung von Wählbarkeitsbescheinigungen bzw. Wahlrechtsbescheinigungen für Unterstützungsunterschriften zur Vorbereitung auf die Bundestagswahl 2025. Bitte vor einer Vorsprache telefonisch unter der 06222/84-4301 melden.
 
Zusatzinformationen der Ortsverwaltungen:
Die Ortsverwaltung Baiertal ist am Montag, 23.12.2024, nicht besetzt.
Die Ortsverwaltung Schatthausen ist am Montag, 23.12.2024, lediglich von 08:00 bis 12:00 Uhr telefonisch (06222 / 84-4332) erreichbar, am Nachmittag ist die Ortsverwaltung nicht besetzt. Am 30.12.2024 bleibt die Ortsverwaltung Schatthausen geschlossen.

Lebenspartnerschaftsvertrag

Um Streitigkeiten im Falle der Trennung vorzubeugen, besteht bei fortbestehenden eingetragenen Lebenspartnerschaften die Möglichkeit, einen Lebenspartnerschaftsvertrag abzuschließen.
Im Lebenspartnerschaftsvertrag können Sie Regelungen sowohl für die Zeit der Lebenspartnerschaft als auch für den Trennungsfall treffen.
Häufig vorkommende Beispiele sind die Vereinbarung einer Gütertrennung und Regelungen zu den Unterhaltsansprüchen oder zum Versorgungsausgleich.

Da Lebenspartnerschaftsverträge weitreichende persönliche und wirtschaftliche Regelungen enthalten, müssen sie notariell beurkundet werden. Dazu ist es notwendig, dass beide Vertragspartner oder Vertragspartnerinnen persönlich bei einem Notar oder einer Notarin erscheinen.

Tipp: Wenn ein Lebenspartnerschaftsvertrag für Sie infrage kommt, sollten Sie sich durch einen Notar oder eine Notarin beziehungsweise einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin beraten lassen.
Diese können auch den Vertrag für Sie entwerfen. Lassen Sie sich dabei genau erklären, welche Auswirkungen die ins Auge gefassten Regelungen in Ihrem Fall haben.

Ohne Lebenspartnerschaftsvertrag leben Sie im Güterstand der Zugewinngemeinschaft.
In diesem Güterstand behält jeder oder jede während des Bestehens der Lebenspartnerschaft das jeweilige Eigentum.
Beim Scheitern teilen sich die Partner oder Partnerinnen den Zugewinn, den sie währenddessen erzielt haben.

Lebenspartner und Lebenspartnerinnen sind einander zum Unterhalt verpflichtet.
Die eingetragene Lebenspartnerschaft kann unter anderem auch erbrechtliche (Pflichtteile am Erbe), ausländerrechtliche (Nachzugsmöglichkeit) und staatsangehörigkeitsrechtliche (Einbürgerungsmöglichkeit) Auswirkungen haben.

Vertiefende Informationen

Weitere Informationen zu den Themen Güterstand, Unterhalt und Erbansprüche erhalten Sie auf unseren Seiten in der Lebenslage "Familie und Kinder".

Freigabevermerk

Stand: 29.12.2023

Verantwortlich: Justizministerium Baden-Württemberg