Lebenslagen

Symbolfoto Spielzeug-Bagger auf einem Spielplatz.

Mit 21

Wenn Sie 21 Jahre alt werden, gilt für Sie:

 

Führerschein:

21-Jährige können den Führerschein in den Fahrerlaubnisklassen C, CE, D1 und D1E machen.

Hinweis: Ohne besondere Zusatzqualifikationen oder Ausbildung sind erst ab 24 Jahren möglich:

  • Erwerb der Fahrerlaubnisklassen D und DE und
  • Direkteinstieg zum Erwerb der Fahrerlaubnisklasse A

 

Strafmündigkeit:

Ab 21 Jahren gilt für Sie in jedem Fall das Erwachsenenstrafrecht.

Freigabevermerk

18.06.2024 Justizministerium