Lebenslagen

Symbolfoto Spielzeug-Bagger auf einem Spielplatz.

Am Freitag, 27.12.2024, bleiben alle städtischen Dienststellen geschlossen, einschließlich der Ortsverwaltungen Baiertal und Schatthausen und der Stadtwerke Wiesloch.
Das Wahlamt der Stadt Wiesloch ist am 27.12., von 8 bis 12.30 Uhr besetzt. Insbesondere zur Ausstellung von Wählbarkeitsbescheinigungen bzw. Wahlrechtsbescheinigungen für Unterstützungsunterschriften zur Vorbereitung auf die Bundestagswahl 2025. Bitte vor einer Vorsprache telefonisch unter der 06222/84-4301 melden.
 
Zusatzinformationen der Ortsverwaltungen:
Die Ortsverwaltung Baiertal ist am Montag, 23.12.2024, nicht besetzt.
Die Ortsverwaltung Schatthausen ist am Montag, 23.12.2024, lediglich von 08:00 bis 12:00 Uhr telefonisch (06222 / 84-4332) erreichbar, am Nachmittag ist die Ortsverwaltung nicht besetzt. Am 30.12.2024 bleibt die Ortsverwaltung Schatthausen geschlossen.

Rechtsform des zu gründenden Unternehmens

Bevor Sie Ihr Gewerbe bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung anmelden, müssen Sie sich für eine Rechtsform entscheiden. Die Rechtsform ist abhängig davon, ob Sie das Unternehmen allein oder gemeinsam mit Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern betreiben möchten. Sie hängt auch von Ihren individuellen Unternehmenszielen ab. Die Basis für Ihre Entscheidung sollten finanzielle, steuerliche und rechtliche Überlegungen sein. Ziehen Sie für die Entscheidungsfindung und Abwicklung eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater beziehungsweise eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt hinzu.

Hinweis: Eine einmal getroffene Entscheidung zur Rechtsform muss nicht immer gelten. Sie können sie später, wenn eine andere Rechtsform für Sie besser geeignet ist, ändern. Lassen Sie daher in zeitlichen Abständen Ihre Rechtsform überprüfen.

Sie müssen grundsätzlich zwischen einer freiberuflichen und einer gewerblichen Tätigkeit unterscheiden.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

03.06.2024 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg