Lebenslagen

Symbolfoto Spielzeug-Bagger auf einem Spielplatz.

Am Freitag, 27.12.2024, bleiben alle städtischen Dienststellen geschlossen, einschließlich der Ortsverwaltungen Baiertal und Schatthausen und der Stadtwerke Wiesloch.
Das Wahlamt der Stadt Wiesloch ist am 27.12., von 8 bis 12.30 Uhr besetzt. Insbesondere zur Ausstellung von Wählbarkeitsbescheinigungen bzw. Wahlrechtsbescheinigungen für Unterstützungsunterschriften zur Vorbereitung auf die Bundestagswahl 2025. Bitte vor einer Vorsprache telefonisch unter der 06222/84-4301 melden.
 
Zusatzinformationen der Ortsverwaltungen:
Die Ortsverwaltung Baiertal ist am Montag, 23.12.2024, nicht besetzt.
Die Ortsverwaltung Schatthausen ist am Montag, 23.12.2024, lediglich von 08:00 bis 12:00 Uhr telefonisch (06222 / 84-4332) erreichbar, am Nachmittag ist die Ortsverwaltung nicht besetzt. Am 30.12.2024 bleibt die Ortsverwaltung Schatthausen geschlossen.

Spezielle Regelungen zum Tierschutz

Neben dem Tierschutzgesetz gibt es in Deutschland weitere Gesetze und Verordnungen, die den Schutz bestimmter Tiere (zum Beispiel Nutztiere, Legehennen oder Hunde) sicherstellen oder bestimmte Bereiche des Tierschutzes (zum Beispiel Tiertransporte) näher regeln.

Auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft finden Sie eine Auswahl der wichtigsten Rechtsvorschriften rund um den Tierschutz.

Neben den dort angeführten Gesetzen können auch noch andere Rechtsbereiche für Tierschutzbelange von Bedeutung sein, beispielsweise:

  • Naturschutzgesetz
  • Jagdrecht
  • Tierarzneimittelrecht
  • Gesetze und Verordnungen zu Futtermitteln
  • Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bietet auf seinen Internetseiten ebenso zahlreiche Gutachten und Leitlinien zur Haltung und Nutzung von Tieren (zum Beispiel für Säugetiere, Vögel, Zierfische, Terrarientiere, Wild, Zirkustiere, für den Pferdesport und die Ausrichtung von Tierbörsen) zum Herunterladen an.

Freigabevermerk

23.02.2023 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg