Lebenslagen

Symbolfoto Spielzeug-Bagger auf einem Spielplatz.

Am Freitag, 27.12.2024, bleiben alle städtischen Dienststellen geschlossen, einschließlich der Ortsverwaltungen Baiertal und Schatthausen und der Stadtwerke Wiesloch.
Das Wahlamt der Stadt Wiesloch ist am 27.12., von 8 bis 12.30 Uhr besetzt. Insbesondere zur Ausstellung von Wählbarkeitsbescheinigungen bzw. Wahlrechtsbescheinigungen für Unterstützungsunterschriften zur Vorbereitung auf die Bundestagswahl 2025. Bitte vor einer Vorsprache telefonisch unter der 06222/84-4301 melden.
 
Zusatzinformationen der Ortsverwaltungen:
Die Ortsverwaltung Baiertal ist am Montag, 23.12.2024, nicht besetzt.
Die Ortsverwaltung Schatthausen ist am Montag, 23.12.2024, lediglich von 08:00 bis 12:00 Uhr telefonisch (06222 / 84-4332) erreichbar, am Nachmittag ist die Ortsverwaltung nicht besetzt. Am 30.12.2024 bleibt die Ortsverwaltung Schatthausen geschlossen.

Studienorientierungsverfahren

Als zukünftige Studierende oder Studierender der Hochschulen in Baden-Württemberg müssen Sie einen Nachweis über ein abgelegtes Orientierungsverfahren vorlegen. Dieses Verfahren soll Ihnen die Möglichkeit geben, sich über passende Studienfächer zu informieren und Sie bei der richtigen und passenden Studienwahl unterstützen. Besonderes Augenmerk wird auf die eigenen Interessen und Fähigkeiten sowie das Zusammenspiel mit entsprechenden Studienfächern gelegt.

Es gibt verschiedene Orientierungsverfahren wie beispielsweise (Online-) Tests oder Beratungsgespräche. Die Durchführung eines Orientierungsverfahrens ist für Studienbewerberinnen und Studienbewerber in Baden-Württemberg verpflichtend. Das Wissenschaftsministerium bietet den Online-Orientierungstest der Hochschulen des Landes an. Nach Abschluss des Tests erhalten Sie ein Teilnahmezertifikat ohne inhaltliche Testergebnisse, Interessen- oder Fähigkeitsprofile, das Sie der Studienplatzbewerbung bzw. Immatrikulation beilegen.

Hinweis: Erkundigen Sie sich bei Ihrer zukünftigen Hochschule oder auf deren Internetseiten, welche weiteren Verfahren als Nachweis der Durchführung des Orientierungsverfahrens anerkannt sind.

Für zukünftige Lehramtsstudierende gibt es zur Studienorientierung einen speziellen Orientierungstest, der die Anforderungen des Lehrberufs berücksichtigt. Das Orientierungsverfahren, das mithilfe dieses Tests durchgeführt wird, ist für alle Studienbewerberinnen und -bewerber für das Lehramt verpflichtend.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

09.05.2022 Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg