Lebenslagen

Symbolfoto Spielzeug-Bagger auf einem Spielplatz.

Am Freitag, 27.12.2024, bleiben alle städtischen Dienststellen geschlossen, einschließlich der Ortsverwaltungen Baiertal und Schatthausen und der Stadtwerke Wiesloch.
Das Wahlamt der Stadt Wiesloch ist am 27.12., von 8 bis 12.30 Uhr besetzt. Insbesondere zur Ausstellung von Wählbarkeitsbescheinigungen bzw. Wahlrechtsbescheinigungen für Unterstützungsunterschriften zur Vorbereitung auf die Bundestagswahl 2025. Bitte vor einer Vorsprache telefonisch unter der 06222/84-4301 melden.
 
Zusatzinformationen der Ortsverwaltungen:
Die Ortsverwaltung Baiertal ist am Montag, 23.12.2024, nicht besetzt.
Die Ortsverwaltung Schatthausen ist am Montag, 23.12.2024, lediglich von 08:00 bis 12:00 Uhr telefonisch (06222 / 84-4332) erreichbar, am Nachmittag ist die Ortsverwaltung nicht besetzt. Am 30.12.2024 bleibt die Ortsverwaltung Schatthausen geschlossen.

Tod von Heimtieren - Tierkörperbeseitigung

Wohin mit dem Haustier nach dessen Tod?

Wenn ein Tier unheilbar erkrankt ist und erkennbar leidet, sollte gemeinsam mit dem Tierarzt oder der Tierärztin über ein würdiges Ende entschieden werden.

Einzelne Tierkörper von Heimtieren dürfen

  • auf dem eigenen Grundstück – nicht aber in Wasserschutzgebieten und nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze – unter einer mindestens 50 cm starken Erdschicht begraben werden,
  • auf dafür zugelassenen Plätzen (Tierfriedhöfen) begraben werden,
  • an Tierkrematorien zur Kremierung abgegeben werden oder
  • über die für die Tierkörperbeseitigung zuständigen Stadt- und Landkreise (zum Beispiel Kleintiersammelstellen) abgegeben werden.

Wenn diese Möglichkeiten nicht infrage kommen, muss der Körper des Tieres über eine Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgt werden.

Vertiefende Informationen

Weitere Information zu diesem Thema finden Sie gegebenenfalls auf den Internetseiten der

  • Gemeinden,
  • Stadtverwaltungen oder
  • Landratsämter und
  • Tierschutzvereinen.

Freigabevermerk

13.09.2023 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg