Lebenslagen

Symbolfoto Spielzeug-Bagger auf einem Spielplatz.

Am Freitag, 27.12.2024, bleiben alle städtischen Dienststellen geschlossen, einschließlich der Ortsverwaltungen Baiertal und Schatthausen und der Stadtwerke Wiesloch.
Das Wahlamt der Stadt Wiesloch ist am 27.12., von 8 bis 12.30 Uhr besetzt. Insbesondere zur Ausstellung von Wählbarkeitsbescheinigungen bzw. Wahlrechtsbescheinigungen für Unterstützungsunterschriften zur Vorbereitung auf die Bundestagswahl 2025. Bitte vor einer Vorsprache telefonisch unter der 06222/84-4301 melden.
 
Zusatzinformationen der Ortsverwaltungen:
Die Ortsverwaltung Baiertal ist am Montag, 23.12.2024, nicht besetzt.
Die Ortsverwaltung Schatthausen ist am Montag, 23.12.2024, lediglich von 08:00 bis 12:00 Uhr telefonisch (06222 / 84-4332) erreichbar, am Nachmittag ist die Ortsverwaltung nicht besetzt. Am 30.12.2024 bleibt die Ortsverwaltung Schatthausen geschlossen.

Visum

Das Visum ist ein eigenständiger Aufenthaltstitel zum Zweck der Einreise in das Bundesgebiet und für die erste Zeit des Aufenthalts.

Das Aufenthaltsgesetz unterscheidet zwischen dem

  • Schengen-Visum für Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen und dem
  • nationalen Visum für längerfristige Aufenthalte zu einem im Aufenthaltsgesetz genannten Aufenthaltszweck.

Das Visum wird vor der Einreise in das Bundesgebiet für kurz- oder längerfristige Aufenthalte von der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) erteilt. Für kurzfristige Aufenthalte kann es auch von der Auslandsvertretung eines anderen Schengen-Staates erteilt werden.

Für das Schengen-Visum und das nationale Visum sind unterschiedliche Unterlagen dem Visumantrag bei der deutschen Auslandsvertretung beizufügen.
Nähere Informationen zu den erforderlichen Unterlagen erhalten Sie von den deutschen Auslandsvertretungen.

Das Auswärtige Amt hat einen Visa-Navigator erstellt. Er kann Ihnen bei der Prüfung, welches das richtige Visum für Sie ist, helfen.

Hinweis: Sie müssen das passende Visum für den von Ihnen geplanten Aufenthaltszweck beantragen.
Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ist grundsätzlich nur bei einer Einreise mit einem nationalen Visum möglich.
Bei einer Einreise mit einem Schengen-Visum müssen Sie regelmäßig wieder in Ihr Heimatland zurückreisen und das nationale Visum beantragen.

Achtung: Wer ohne Visum einzureisen versucht, wird an der Grenze zurückgewiesen.
Wer unter Verstoß gegen Visumsbestimmungen einreist oder falsche Angaben macht, erhält grundsätzlich keinen Aufenthaltstitel.
Wer als Ausländer unerlaubt einreist, wird grundsätzlich aus der Bundesrepublik Deutschland in sein Ausreiseland auf eigene Kosten zurückgeführt.
Darüber hinaus kann eine unerlaubte Einreise auch strafrechtliche Konsequenzen für Sie haben.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

14.02.2022 Justizministerium Baden-Württemberg