Auflösung der Grundbucheinsichtsstelle

Die Grundbucheinsichtsstelle Wiesloch wurde zum 01.07.2024 aufgelöst. Die Zuständigkeit liegt nun beim Grundbuchamt des Amtsgerichts Mannheim.

Zu den Aufgaben der Grundbucheinsichtsstelle gehörten neben der Grundbucheinsicht bzw. -auskunft die Erteilung von Grundbuchausdrucken, öffentliche Unterschriftsbeglaubigungen und Auskünfte in Grundbuchangelegenheiten. Bürger, die diese Dienstleistungen künftig in Anspruch nehmen möchten, können sich an alle Grundbucheinsichtsstellen im Umkreis oder direkt an das Grundbuchamt in Mannheim wenden.

Das Grundbuchamt Mannheim ist wie folgt erreichbar:
Amtsgericht Mannheim - Grundbuchamt
Voltastraße 9, 68199 Mannheim
E-Mail: poststelle@gbamannheim.justiz.bwl.de
Telefon: 0621 292-1363 bzw. 0621 292-1456
Fax: 0621 292-1307
Terminvereinbarungen unter: 0621 292-1385 oder per E-Mail 
 
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Donnerstag: 9.00 bis 11.30 Uhr sowie 13.30 bis 15.00 Uhr
Freitag: 9.00 bis 12.00 Uhr

In Grundbuchangelegenheiten ist eine persönliche Vorsprache grundsätzlich nicht erforderlich.
Grundbuchabschriften/-ausdrucke können schriftlich per Post, per Fax, per E-Mail oder direkt auf der Internetseite des Amtsgerichts Mannheim online beantragt werden. Dort findet man neben weiteren wissenswerten Informationen auch eine Auflistung der Grundbucheinsichtsstellen im Rhein-Neckar-Kreis.

Gute Nachricht für alle Wieslocher, Baiertaler und Schatthäuser Vereine:

Unterschriften für Anmeldungen beim Vereinsregister und Satzungsänderungen werden weiterhin im Bürgerbüro und in der Ortsverwaltung Schatthausen öffentlich beglaubigt, hierfür bitten wir um Terminvereinbarung.