Lebenslagen

Symbolfoto Spielzeug-Bagger auf einem Spielplatz.

Am Freitag, 27.12.2024, bleiben alle städtischen Dienststellen geschlossen, einschließlich der Ortsverwaltungen Baiertal und Schatthausen und der Stadtwerke Wiesloch.
Das Wahlamt der Stadt Wiesloch ist am 27.12., von 8 bis 12.30 Uhr besetzt. Insbesondere zur Ausstellung von Wählbarkeitsbescheinigungen bzw. Wahlrechtsbescheinigungen für Unterstützungsunterschriften zur Vorbereitung auf die Bundestagswahl 2025. Bitte vor einer Vorsprache telefonisch unter der 06222/84-4301 melden.
 
Zusatzinformationen der Ortsverwaltungen:
Die Ortsverwaltung Baiertal ist am Montag, 23.12.2024, nicht besetzt.
Die Ortsverwaltung Schatthausen ist am Montag, 23.12.2024, lediglich von 08:00 bis 12:00 Uhr telefonisch (06222 / 84-4332) erreichbar, am Nachmittag ist die Ortsverwaltung nicht besetzt. Am 30.12.2024 bleibt die Ortsverwaltung Schatthausen geschlossen.

Horte

Man unterscheidet Hort und Hort an der Schule.

Beides sind Einrichtungen für Kinder im schulpflichtigen Alter. Ihre Angebote richten sich vorwiegend an Kinder von alleinerziehenden oder berufstätigen Eltern.

Viele Horte sind auch während der Schulferien geöffnet.

In einem Hort an der Schule werden schulpflichtige Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres nach dem Schulunterricht betreut. Der Hort an der Schule hat eine eigene Leitung und arbeitet eng mit der Schule und dem Elternhaus zusammen.

Der Unterschied zum herkömmlichen Hort ist, dass

  • er in einer Schule untergebracht oder in räumlicher Nähe zu einer Schule eingerichtet ist,
  • jede Gruppe von geeigneten Betreuungskräften betreut wird und
  • in der Regel in der Einrichtung ein Mittagessen für die Kinder angeboten wird.

Hat der Hort eine Betriebserlaubnis erhalten, können Sie sich darauf verlassen, dass folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Während der Hauptbetreuungszeit sind eine Fachkraft und eine geeignete Betreuungskraft anwesend.
  • In einer Gruppe sind maximal 20 Kinder (bei zusätzlichem Raumangebot maximal 25 Kinder).
  • Es stehen entsprechende Räumlichkeiten zur Verfügung.

Die Gebühr für die Betreuung im Hort setzt der Träger fest.

Ob an einer Schule eine Hortbetreuung angeboten wird und wie sie konkret ausgestaltet ist, erfahren Sie gegebenenfalls auf der Homepage der jeweiligen Schule.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat ihn am 24.10.2023 freigegeben.